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Vorschriften - was gilt?

Zur Berichterstattung über Corona

Die Läden öffnen teilweise wieder, dass „normale Leben“ kehrt zaghaft und ganz langsam wieder zurück.

Und schon interpretieren einige Mitmenschen, dass eine Lockerung ein Aufheben der Verbote sei. Vereinzelt werden Mitmenschen ohne Mund-Nasen-Schutz in Läden angetroffen, und wenn das Personal zum Eigenschutz und zum Schutz der anderen einschreitet, wird lauthals gepöbelt - getroffene Hunde bellen. Viele Läden haben wieder geöffnet und regeln den Ansturm mit begrenzten Einkaufswägen oder nur einem Kunden, um die Zahl der Kunden im Laden auf ein Minimum zu reduzieren. In einem Nürtinger Supermarkt war es am 2. Mai so voll, als gäbe es kein Morgen mehr. Einkaufen nach einem Feiertag wie in Zeiten vor Corona. Derart viele Menschen waren hier beim Einkauf, und die Aufzüge waren bis zum Brechen voll. Eine Regulierung über Einkaufswägen gab es hier nicht, sodass die Zahl der Kunden nicht begrenzt werden konnte. Die geltende Abstandsbeschränkung, die trotz Mund-Nasen-Schutz-Regel weiterhin gilt, war hier gar nicht mehr möglich, umzusetzen. In den meisten Läden ist die Benutzung eines Einkaufswagens vorgeschrieben, in manchen Läden sind die Aufzüge gesperrt, und in anderen wird der Zugang beschränkt.

Eine Nachfrage bei der Ordnungsbehörde ergab, dass diese teilweise der Meinung ist, dass beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Abstandsbeschränkung nicht mehr gilt. Dann dürften auch die Wartebereiche, zum Beispiel beim Friseur, voll besetzt werden. Wie sollen sich die Bürger verhalten, wenn schon die Ordnungsbehörde unterschiedliche Auffassungen über die Verordnungen hat. Die Ordnungsbehörden sollten einheitlich vorgehen, das schafft Sicherheit in der Bevölkerung und verhindert Aggressionen.

Karsten Deuringer, Owen