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Vorsicht bei offenen Getränken

Feste Polizei gibt Tipps für die Fasnetszeit, damit die Narren sorgenfrei feiern können.

Wernauer FasnetsumzugMaske PortraitFasching, Narren
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Kreis. Auch dieses Jahr wird die Polizei über die närrischen Tage wieder mit mehr Präsenz und verstärkten Kontrollen dabei sein. Erfahrungsgemäß müssen sich die Polizeibeamten vor allem wieder mit alkoholbedingten Delikten auseinandersetzen. Dazu zählen unter anderem Schlägereien, Trunkenheitsfahrten und provokantes Auftreten. Aber auch Verstöße gegen den Jugendschutz werden die Polizisten im Auge haben und dagegen einschreiten.

Im Folgenden gibt die Polizei Tipps für unbeschwertes Feiern: Hände weg von Alkohol und Drogen, wenn man noch fahren muss. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Autofahrer ihren Führerschein verlieren. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Zudem empfiehlt die Polizei, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen zu nutzen. Alternativ könne man auch Fahrgemeinschaften bilden. Dabei sollte man von vornherein bestimmen, wer auf dem Heimweg fährt und nüchtern bleibt. Auch Mitfahrer sollten sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto setzen.

Kinder und Jugendliche können die Folgen von Alkoholkonsum oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in die Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank oder das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch Mix-Getränken und Alkopops - sind nur an Volljährige erlaubt.

Besonders Frauen warnt die Polizei vor Symptomen, die denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen, aber tatsächlich von K.-o.-Tropfen ausgelöst werden. Die Substanz ist im Blut und im Urin nur wenige Stunden nachweisbar. Daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht sich so schnell wie möglich ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.lp