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Waffenbesitzanzeigen

Pflicht Registrierung bis zum 1. September bei der Behörde möglich.

Kreis. Wer in Kellern, Scheunen oder auf Dachböden wesentliche Teile von Waffen, große Magazine oder Salutwaffen aufbewahrt, muss diese aufgrund des geänder­ten Waffengesetzes bis spätestens 1. September bei der zuständigen Waffenbehörde registrieren lassen. In großen Kreisstädten ist die Stadtverwaltung zuständig, ansons­ten die Waffenbehörde im Esslinger Landratsamt. Als wesentliche Teile von Schusswaffen gelten Lauf, Verschluss, Patronen- oder Kartuschenlager und Gehäuse, die nicht in Komplettwaffen verbaut sind.

Seit September 2020 ist der Umgang mit bestimmten Magazinen verboten. Auch diese müssen registriert werden. Angezeigt werden müssen außerdem Dekowaffen, also unbrauchbar gemachte Schusswaffen, sowie Salutwaffen. Für diese kann ebenfalls bis spätes­tens zum 1. September eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Wer nach diesem Datum Verbotenes besitzt, macht sich gegebenenfalls strafbar. Weitere Informationen bietet ein Merkblatt, das es als Download unter www.landkreis-esslingen.de/„Formulare und Merkblätter“ gibt.pm