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Wann ist es Fahrerflucht?

Exakte Vorgaben, wie lange ein Unfallverursacher auf einen Halter warten muss, dessen geparktes Fahrzeug er beschädigt hat, macht der Gesetzgeber nicht. Im entsprechenden Paragraf ist nach Auskunft des ADAC lediglich von einer angemessenen Wartezeit die Rede. Der Automobilclub empfiehlt daher in Abhängigkeit von der Tages- oder Nachtzeit und der Schadenshöhe zwischen 30 bis 90 Minuten am Tatort auszuharren, ehe sich der Verursacher unverzüglich zum nächstgelegenen Polizeirevier begibt. Wer die Beamten zur Unfallstelle rufen will und kein Handy bei sich hat, darf den Tatort auch für einen Anruf nicht verlassen. Laut ADAC wird auch das als Fahrerflucht gewertet. dh