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Wann ist es Ruhestörung?

Als Ruhestörung (oder auch „Lärmstörung“) wird eine belästigende Immission verstanden. Damit ist vor allem Lärm gemeint, aber auch Licht, Gerüche oder Erschütterungen können als Ruhestörung empfunden werden.

Die Nachtruhe gilt generell von 22 bis 6 Uhr, unabhängig von Wochentag oder Wochenende. Dann liegt die Grenze der erlaubten Dezibel weit unter dem Tageslimit. Nach 23 Uhr müssen Außenbewirtungen geschlossen werden. Bars und Clubs müssen die Fenster schließen. Nach außen sollte kein Lärm mehr dringen.

Wenn sich Anwohner durch Lärm gestört fühlen, gibt es für sie zwei Möglichkeiten: Sich persönlich beschweren oder die Polizei rufen. Das Kirchheimer Revier ist unter der Telefonnummer 0 70 21/50 10 erreichbar. Auch der Notruf 110 funktioniert. mona