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Wann müssen Schwänzer zahlen?

Wie Katja Lumpp, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart mitteilte, handelt es sich bei einer Schulpflichtverletzung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Es steht daher im Ermessen der Schulleitung, ob sie das Bußgeldverfahren einleitet.

Zuständig für die Durchführung des Bußgeldverfahrens ist die untere Verwaltungsbehörde, also die jeweilige Gemeinde. Bei dieser beantragt die Schulleitung die Einleitung des Verfahrens. Für Schulschwänzer können Bußgeldbescheide zwischen 150 bis 1 000 Euro ausgesprochen werden. kry