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Warum die Sicherung des Felsens so kompliziert ist

Die Schwierigkeiten bei der Felssicherung fasst Wolf-Dieter Roser vom Landratsamt Esslingen wie folgt zusammen:

Das Gebiet Reußenstein liege in einem sogenannten FFH-Gebiet. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutzrichtlinie der EU. Durch eine Sicherung des Felsens werde erheblich in den FFH-Lebensraumtyp „Kalkpionierrasen“ eingegriffen.

Der Felsen könnte mit einem Fangzaun gesichert werden, ohne Eingriff in den Kalkpionierrasen. Ob das erlaubt ist, kann aber erst nach einer Stellungnahme der EU-Kommission geklärt werden.

Das Regierungspräsidium siedelt das Schutzgebiet mit seiner „Nulltoleranzgrenze“ so hoch an, dass diese Stellungnahme erforderlich ist.

Zwei Maßnahmen greifen ineinander: die Felssicherung und die Sanierung des Kellerraums der Ruine Reußenstein. Der Keller steht auf einem absturzgefährdeten Felszacken. Die gute Nachricht: Selbst beim Absturz der äußeren Kellerwand bliebe die Ruine standsicher.

Die Brutzeit der Wanderfalken und Kolkraben muss bei beiden Maßnahmen beachtet werden. Auch Fledermäuse gibt es in diesem Gebiet.

Die Abstimmung muss zwischen etwa 15 Beteiligten in neun Ämtern erfolgen, dazu gehören die untere Naturschutzbehörde, die Forstverwaltung, die Liegenschaftsverwaltung, verschiedene Abteilungen im Regierungspräsidium, die EU-Kommission, der Denkmalschutz, die tierökologische Begutachtung, das Rechtsamt und ein Ingenieurbüro.

Deren Interessen sind verschieden: Für den Denkmalschutz ist klar, dass der Keller erhalten bleiben muss, der Naturschutz ist gegen einen Eingriff in den prioritären FFH-Lebensraum. Eine Abstimmung ist für den Mai geplant.pd