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Was das inklusive Wahlrecht bedeutet

Recht: „Etwa 85 000 Menschen in Deutschland mit Behinderung und rechtlicher Vollbetreuung waren bisher von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Peer Brocke, Pressesprecher der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Seit dem Jahr 2019 gibt es ein Wahlrecht für alle - auch Menschen mit einer geistigen Behinderung und rechtlicher Betreuung in allen Bereichen dürfen seither wählen.

Wahlsperren: Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann sich direkt an das zuständige Wahlamt wenden. „Wir haben in Kirchheim alle Wahlsperren herausgenommen“, sagt Gunnar Brenner, stellvertretender Sachgebietsleiter für Personenstandswesen und Wahlen der Stadt Kirchheim. „Alle Deutschen über 18 dürfen wählen. Melden Sie sich, wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben!“, bittet Gunnar Brenner. Wahlsperren gäbe es nur noch vereinzelt und auf richterliche Anordnung, beispielsweise nach Wahlfälschung.

Der Zeit voraus: Doch Kirchheim sei in den vergangenen Jahren ohnehin schon seiner Zeit voraus gewesen, erzählt er. „Zwar durften nach dem alten Gesetz alle Menschen mit Vollbetreuung nicht wählen. Aber es gab keine Mitteilungspflicht der Amtsgerichte und Notare. Und einige haben auf die Mitteilung verzichtet. Deshalb musste ich hier in Kirchheim gar nicht so viele Wahlsperren herausnehmen.“

Hilfe: Menschen mit einer geistigen Behinderung haben das Recht auf Wahlassistenz. Die Wahlassistenz darf aber weder für den Menschen mit Behinderung wählen, noch diesen beeinflussen. All das wäre Wahlfälschung und strafbar.

Weitere Informationen zur Wahlassistenz und zum Wahlrecht für alle gibt es im Internet bei der Bundesvereinigung der Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de. Die Wahlberechtigten treffen ihre Entscheidung selbst und können bei der Landeszentrale für politische Bildung alle Parteiprogramme auch in leichter Sprache nachlesen unter www.bundestagswahl-bw.de/Wahlprogramme-leichte-Sprache.jnr