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Was das Patt im Ausschuss bedeutet

Die Stadtverwaltung hält daran fest, dass es keinen Handlungsspielraum gibt und dass beim Brandschutz an den KW-Schulen keine Abstriche mehr möglich sind. Sparen ließe sich nur noch, wenn Brandschutzglas durch Beton ersetzt wird.

Weil es im Ausschuss für die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Mehrheit gab, kann die Stadt - aus Sicht der Verwaltung - ihrer Verpflichtung zum Brandschutz nicht nachkommen. Somit ließe sich der Beschluss als rechtswidrig ansehen.

Die Gemeindeordnung schreibt vor: „Der Bür- ­germeister muss Be- ­schlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind.“ Es würde eine Sondersitzung folgen und danach die Einschaltung der Rechtsaufsicht.vol