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Was passiert bei Verstößen?

Schulen und Kitas melden Namen und Kontaktdaten der Kinder und deren Eltern, die die Nachweispflicht nicht erfüllen. Auch die Daten der Lehrer oder der pädagogischen Fachkräfte werden an das Gesundheitsamt gemeldet, wenn die Nachweispflicht nicht erfüllt wird. Erst wenn trotz weiterer Informationen, Fristverlängerungen oder persönlicher Beratung die Impfung weiterhin verweigert wird, kann das Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in die Wege leiten oder ein Tätigkeitsverbot aussprechen.

Impfgegner Während Eltern von Kita- oder Kindergartenkindern, die sich mit der Masernimpfung nicht anfreunden können, selbst entscheiden dürfen, ob sie ihr Kind betreuen lassen oder nicht, ist das spätestens bei Schuleintritt aufgrund der Schulpflicht nicht mehr möglich. Wer die Impfung dann immer noch verweigert, den kann laut Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erwarten, das mit bis zu 2500 Euro geahndet werden kann. Allerdings seien aktuell keine Fälle im Landkreis Esslingen bekannt.

Kritik Der Bund der Freien Waldorfschulen kritisiert die Überprüfung der Masern-Impfung durch die Schulen. Auf impfkritischen Seiten im Internet wird das Gesetz als Zwang verurteilt. Als „Ausweg“ werden Atteste verkauft. In Baden-Württemberg wird gegen Ärzte ermittelt, die gefälschte Dokumente ausstellen. Der bekannteste ist ein Kinderarzt aus Steinheim an der Murr, der aufgeflogen war, nachdem Reporter des Magazins „Frontal 21“ ein Attest für einen Jungen angefordert und erhalten hatten, den es gar nicht gibt. adö