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Wer muss schließen, wer darf weiter öffnen?

Außer der Gastronomie sind auch alle anderen Branchen, die der Freizeit und der Unterhaltung dienen, vom Lockdown im November betroffen. So gibt es auch keine Konzerte und keine Theatervorführungen. Touristische Übernachtungen sind ebenfalls untersagt. Auch Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sind betroffen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- oder Logotherapien bleiben ebenso erlaubt wie die Öffnung eines Friseursalons - jeweils unter Einhaltung bestehender Hygieneauflagen.

Nicht schließen müssen Läden und Bildungseinrichtungen. Für sie gelten andere Einschränkungen: In Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Musikschulen können ihren Unterricht weiterhin anbieten. Volkshochschule und Familien-Bildungsstätte können Gesundheits-, Bewegungs-, Entspannungs- und Kochkurse im November nicht anbieten. Ausnahmen sind die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse. Alle anderen Kurse können nach Plan stattfinden.vol