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Widerspruch soll möglich sein

Zur Berichterstattung über das Smartmetergesetz

Verbraucherschutzminister Hauk möchte dringend ein Smartmetergesetz. Dank „Smartmetern“, also funkenden Wasser- und Stromzählern, könnte dann demnächst unser Privatleben nicht mehr so privat sein. Wie oft duschen Sie? Wann baden Sie? Haben Sie Besuch? Da möchte man Smartmeter einbauen, die alle 16 Sekunden Ihren Wasserverbrauch in die Gegend funken. Ein Jahr lang für die jährliche Auslesung? Google et cetera werden dann vielleicht vorbei kommen, um nicht nur Ihr „Anwesen“ zu filmen, sondern auch andere Daten abzugreifen. Auch wer einen höheren Stromverbrauch hat, soll ein Smartmeter kriegen. E-Mobilisten und Nachtstromnutzer dürften schon jetzt beim nächsten Zählerwechsel mit einem Funker im Haus rechnen. Wann kochen Sie, Wann sind Sie online, Sind Sie zu Hause?

Und, es gibt tatsächlich Menschen, die elektrosensibel sind - und manche, die nicht wissen, dass sie dazu gehören. Was ist mit denen? Wer sich gegen E-Smog abgeschirmt hat, soll den Funker ins Haus kriegen. Der Rückversicherer Swiss Re stufte 2019 die Risiken durch 5G als hoch ein. Man braucht keinen „jammer“ (englisch für „Störsender“), um Smartmeter außer Funktion zu setzen. Es reichen Utensilien, die in jeder Küche Standard sind: Alu-Folien-Einhausung. Verbrauchen die neuen Zähler nicht mehr Energie und Ressourcen als die alten, zuverlässigen? Welcher muss früher ausgetauscht werden? Wer möchte, dass Waschmaschinen in der Nacht laufen, das E-Auto in der Garage neben dem Schlafzimmer Elektro-Smog produziert? Wenn überhaupt, sollte strahlungsminimierte Technik eingesetzt werden. Das Grundgesetz schützt die Gesundheit und die Wohnung. Es sollte eine Widerspruchsmöglichkeit geben.

Dr. Niels Böhling, Kirchheim, Prof. Helmuth Kern, Neckartenzlingen, Mobilfunk-Bürgerforum Südwest