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Wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren?

Eine einheitliche Frist gibt es nicht

pm. Mehr Sport, mit dem Rauchen aufhören, gesünder essen. Alle Jahre wieder nehmen wir uns gute Vorsätze vor. Neben den Klassikern bietet sich das neue Jahr auch an, um seinen Finanzen zu sortieren. Eine Frage, die dabei immer wieder aufkommt, ist, ob die Kontoauszüge aus den Vorjahren einfach weggeschmissen werden können, oder ob es hier Aufbewahrungspflichten gibt. Der Blog des deutschen Bankenverbandes hat die Antworten: 

Wie lange muss man Kontoauszüge eigentlich aufbewahren? Die Antwort: Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher zur Aufbewahrung von Kontoauszügen gibt es nicht. Denn gesetzlich sind Privatpersonen gar nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzuheben. Doch es gibt empfohlene Aufbewahrungsfristen, für die unterschiedliche Punkte eine Rolle spielen:

Wie lange sollten Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?

Privatpersonen sind in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge überhaupt aufzubewahren. Dennoch ist es ratsam, dies einige Jahre lang zu tun. Ein guter Anhaltspunkt ist die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital ablegen. Hauptsache, Sie können im Zweifelsfall beweisen, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder ähnliches) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Werden große Käufe, wie zum Beispiel ein Haus oder ein Auto gemacht, oder gibt es große persönliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Hochzeit, so macht es Sinn, die Kontoauszüge aus dieser Zeit länger zu behalten. Weitere Tipps zum Thema Geld und Finanzen unter https://bankenverband.de/blog.