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Wie war das noch mal? - Fünf Sicherheitstipps für Alltags-Verkehrssituationen

1. Blinken: Wer abbiegen oder die Spur wechseln will, muss rechtzeitig blinken. Die Pflicht zu blinken, hat auch, wer einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt. Wird der Blinker nicht wie vorgeschrieben verwendet, kann eine Geldbuße von zehn Euro fällig werden.

2. Schulbusse: Schaltet ein vorausfahrender Linien- oder Schulbus während der Fahrt das Warnblinklicht an, darf er nicht mehr überholt werden. Hält der Linien- oder Schulbus an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, darf höchsten mit vier bis sieben Stundenkilometern daran vorbeigefahren werden. Das gilt auch, wenn der Bus auf der Gegenfahrbahn steht. Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wer diese Verhaltensregeln nicht beachtet, kann mit bis zu 50 Euro zur Kasse gebeten werden. Schlimmstenfalls gibt es auch noch Punkte in Flensburg.

3. Verhalten im Kreisverkehr: Bei einem Kreisverkehr mit den Zeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Blinkpflicht gilt nur, wenn der Kreisverkehr verlassen wird. Beim Ausfahren ist auf Fußgänger und Radfahrer zu achten.

4. Motor warmlaufen lassen: Das Warmlaufenlassen des Motors im Winter zum Freikratzen der zugefrorenen Scheiben ist verboten und kann sogar mit zehn Euro Strafe geahndet werden. Abgesehen davon verbraucht der Vorgang auch noch ziemlich viel Sprit.

5. Radwege: Ein Radfahrstreifen grenzt sich mit einer dicken Linie von der Fahrbahn ab. Dort dürfen Autos nicht halten, parken oder fahren. Ein Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und durch eine dünne, unterbrochene Linie und ein Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet. cw