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Windreich-Prozess: drei Angeklagte

Insolvenz Drei ehemalige Geschäftsführer des Windparkentwicklers akzeptieren eine Geldstrafe.

Kreis. Nur noch drei Beschuldigte stehen vor dem Richter beim Windreich-Prozess. Neben dem Firmenchef Willi Balz sind das sein damaliger Wirtschaftsprüfer und der ehemalige stellvertretende Vorstandsvorsitzende Walter Döring.

Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung besteht vor Gericht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Nämlich dann, wie es im Juristendeutsch heißt, „wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Wenn der Angeklagte die Auflage erfüllt, dann gilt er nicht als vorbestraft.

Bereits im Oktober hatte das Gericht das Verfahren gegen eine frühere Geschäftsführerin und einen Ex-Chef von Firmen der Windreich-Gruppe eingestellt. Sie müssen 4500 und 6000 Euro als Geldstrafe bezahlen. Mittlerweile sind drei weitere Angeklagte diesen Weg gegangen. Gegen die ehemaligen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder wurde das Verfahren gegen Zahlung von 75 000, 40 000 und 18 000 Euro eingestellt.

Den Einstellungen seien jeweils Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vorausgegangen, so der Sprecher des Landgerichts. Die zuständige Strafkammer habe es für angemessen gehalten, unter den erteilten Geldauflagen von der weiteren Strafverfolgung abzusehen.

Einem Medienbericht zufolge hat es der Verteidiger von Walter Döring am Montag in der Verhandlung abgelehnt, Gespräche mit der Staatsanwaltschaft zu führen, um das Verfahren gegen eine Geldauflage vorzeitig beenden zu können. Sein Mandant werde sich nicht „unter schmutzigen Bedingungen freikaufen“, wird er zitiert. Döring hatte von Anfang an betont, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Unterdessen hat das Gericht in dem Verfahren weitere Verhandlungstermine festgelegt. Sie reichen bis in den Spätsommer 2020. Ursprünglich waren 48 Verhandlungstage bis 27. April kommenden Jahres terminiert, von denen 24 absolviert sind.

Begonnen hat der Prozess im vergangenen August. Windreich hatte 2013 Insolvenz angemeldet, nach Ansicht der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu spät. Sie sagt, Gesellschaften der Gruppe hätten im Laufe des Jahres 2012 schon Insolvenz anmelden müssen, die Verantwortlichen hätten dennoch weitere Geschäfte getätigt und dadurch Schaden verursacht. Willi Balz weist die Vorwürfe zurück. Windreich sei zu keinem Zeitpunkt insolvent gewesen. Erst durch die Hausdurchsuchung im März des Jahres 2013 und die Ermittlungen sei ein großes Geschäft geplatzt, weshalb er Kredite nicht mehr habe zurückzahlen können. Henrik Sauer