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Wirrwarr bei den Tempo-Schildern

Ötlingen das Verkehrssündendorf? Darf ich die Isolde-Kurz-Straße, nach vielen Missverständnissen mit verantwortlichen Persönlichkeiten, als kriminelle Fahrstraße bezeichnen?

Warum? Es fehlen die gleichen Verkehrsschilder wie die drei, die ich an der Rathauskreuzung mit Erfolg reklamiert habe. Über 70 Tempo-30-Schilder sind erforderlich, um an den Kreuzungen und dem unbeliebten Kreisel in unserem Ort die 25 „Ende-Zone-30“-Schilder, die innerorts Tempo 50 erlauben, zu entschärfen.

Zur Sache: Ein „ortsfremder“ Autofahrer fährt durch die einspurige Bachstraße. Sie ist „zeitweise“ verkehrsberuhigt und der „Gehweg“ soll bei Bedarf mit den Fußgängern, entgegen der Straßenverkehrsordnung (STVO), geteilt werden. Die Überfahrt von der Bachstraße in die Isolde-Kurz-Straße wird mit dem Schild „Ende Zone 30“ gekennzeichnet, was nach der STVO nachweislich „Tempo 50“ bedeutet: Sie dürfen die Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometer jetzt wieder überschreiten. Halten Sie sich aber an die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit wie 50 Stundenkilometer innerorts.

Jetzt „fehlen“ aber die oben erwähnten „Tempo-30“-Schilder und der Fremde darf nun die Isolde-Kurz-Straße in beiden Richtungen mit 50 Kilometer pro Stunde befahren. Die mit „30“ bemalte Straße darf er, aus welch einem Grund auch immer, übersehen, da die Zahl nur eine Erinnerung bedeutet und nicht im Straßenverkehrsgesetz (STVG) vorgeschrieben ist.

Achtung! In Höhe der Müllergasse steht seit Jahrzehnten das von mir wegen mehreren Kriterien reklamierte Tempomessgerät. In diesem Fall besser bezeichnet als „Radarfalle“.

Ist das nun eine von Amtswegen erstellte Abzocke oder eben nur ein „Leichtsinnsfehler“?

Und welchen Ärger beschert uns die nächste Umleitung?

Helmut Entenmann, Kirchheim