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Wo liegt das Problem?

Zum Artikel „Ulmfahrt entpuppt sich als halber Metzgersgang“ vom 21. Januar

Zur selben Zeit wie Frau Sienz hatte auch ich einen Impftermin für meine in Ulm lebende 90-jährige Mutter vereinbart, sodass ich aus Erfahrung sprechen kann.

Die erste zur Impfung berechtigte Personengruppe umfasst unter anderem diese Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Dies wird bei der Online-Vergabe von Impfterminen auch ausdrücklich nachgefragt. Deshalb erhält logischerweise auch nur diese in Frage kommende Personengruppe einen Vermittlungscode beziehungsweise einen Termin. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, dass die endgültige Prüfung auf einen Impfanspruch vor Ort im Impfzentrum stattfindet und dass die online erfolgte Schnellprüfung nicht zu einer Impfung berechtigt.

So haben die Mitarbeiter des DRK in Ulm völlig korrekt und weder unlogisch noch unmenschlich gehandelt, sondern haben ganz einfach unehrlich gemachte Angaben nicht akzeptiert.

Natürlich gibt es im Moment zu wenig Impfstoff und viele Hochbetagte und Risikopatienten. Deshalb müssen klare Richtlinien den Anspruch regeln. Sonst entsteht schnell der Eindruck von Ungerechtigkeit.

Frau Sienz hätte zudem den Impftermin für beide Elternteile diese wenigen Tage später, nach dem 80. Geburtstag ihres Vaters, auswählen können. Worin liegt hier das Problem?

Elfriede Frey, Owen