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Zollfrust wegen der Masken

Zu den Artikeln „Am Zoll ist für Mundschutz Endstation“ und „Masken, die den Schutz nicht bieten, sind gefährlich“ vom 18.  April

Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem englischen Zoll beim Import von Schutzmasken kann ich den Frust von Herrn Gollmer nachvollziehen. Mehrere Kollegen aus Peking, mit denen ich seit Jahren als Gastprofessor zusammenarbeite, haben mir aufgrund der bekannten Mangelsituation unaufgefordert eine kostenlose Lieferung von N-95-Schutzmasken und OP-Masken zur Verteilung an medizinisches Personal und Privatpersonen zukommen lassen wollen. Vom Paketdienstleister wurden die Masken bereits Ende März von Peking aus aber nicht direkt nach Stuttgart geschickt, sondern aus nicht bekannten Gründen in London zwischengelagert. Obwohl als nicht kommerzielle Warensendung deklariert, wurde für die Masken vom britischen Zoll ein fiktiver Warenwert in US-Dollar festgelegt, der als Grundlage für die Erhebung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Zollabfertigungsgebühren in Höhe von insgesamt 43 Prozent (!) des Warenwertes diente. Zahlbar sofort in Britischen Pfund per Kreditkarte an „Her Majesty Revenue & Customs”. Alle Versuche, bei den zuständigen Stellen eine Begründung für diese Gebühr zu erhalten, waren erfolglos. Telefonisch landete man in endlosen Warteschleifen, und die vorgesehenen E-Mail-Kontaktadressen waren nicht aktiv.

Zwischenzeitlich wurde die Gebührenrechnung des britischen Zolls von den Kollegen in China beglichen. Ich habe mich hilflos entschuldigt und darum gebeten, von weiteren humanitären Hilfssendungen dieser Art abzusehen. Derzeit warte ich immer noch auf die endgültige Zustellung aus London.

Prof. Dr. Rainer Mosenthin, Weilheim