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Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten

Soziales Das Landratsamt weist darauf hin, dass Leistungsbezieher Gelder für „kulturelle Teilhabe“ beantragen können.

Kreis. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe beziehen, können für bestimmte Dinge des alltäglichen Lebens zusätzliche Zuschüsse erhalten. Dazu gehören schulische, sportliche oder kulturelle Aktivitäten in der Freizeit. Für diese sogenannten Bildungs- und Teilhabeleis­tungen wird die Antragstellung weitgehend unbürokratisch gestaltet. Der Jahreswechsel ist für Anspruchsberechtigte ein guter Anlass, zu prüfen, ob dafür zusätzliche Leistungen hilfreich sind. Darauf weist das Landratsamt Esslingen hin.

Für Essen in der Kita

Schüler und Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung im Alter bis 25 Jahre, die Leistungen vom Jobcenter, der Familienkasse, dem Amt für Flüchtlingshilfe oder dem Sozialamt erhalten, können für das Jahr 2020 Anträge für Bildungs- und Teilhabeleis­tungen stellen. Darunter fallen zum Beispiel Fahrten zur Schule oder zu einer Nachhilfe, zu Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten oder zum Mittagessen in der Schule. Schulausflüge und das Mittagessen können auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, beantragt werden. Für den täglichen Schulbedarf wie Schulranzen, Stifte und Hefte gibt es beim Jobcenter automatisch und ohne Antrag zum 1. Februar 50 Euro und zum 1. August 100 Euro. Man kann auch den monatlichen Betrag ansparen und dann als Gesamtbetrag von jährlich bis zu 180 Euro abrufen.

Außerdem kann Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Zuschuss für sportliche, künstlerische, kulturelle und soziale Aktivitäten gewährt werden. Dazu gehören Beiträge für Vereine oder Musikschulen, den Besuch eines Waldheims oder von Ferienfreizeiten. Auch die Ausrüstung für solche Aktivitäten kann bezuschusst werden, also Sportschuhe, Instrumente oder Noten. Der Zuschuss kann monatlich bis zu 15 Euro betragen. pm

Info Antragsformulare und Informationen gibt es unter www.landkreis-esslingen.de oder bei den Leistungsträgern und Bürgermeisterämtern. Anträge können bei allen Außenstellen des Jobcenters im Landkreis abgegeben werden. Sozialhilfeempfänger, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher stellen ihren Antrag beim Kreissozialamt Esslingen oder bei ihrem Bürgermeisteramt. Informationen erteilt das Landratsamt Esslingen, Telefon 07 11/3 90 24 25 06 oder E-Mail kreissozialamt@lra-es.de.