Landesglücksspielgesetz räumt Spielhallenbetreibern Schonfrist ein – Vorerst keine Schließungen
Pech für Glücksspiel-Gegner

Das neue Landesglücksspielgesetz hilft Städten wie Kirchheim in ihrem Kampf gegen Spielhallen momentan nicht weiter. Strengere Abstandsregeln gelten nur für neue Etablissements, die alten genießen bis 2017 Bestandsschutz. Somit dürfte es in Kirchheim bis auf Weiteres bei der hohen Zahl von 13 Spielhallen bleiben.

Kirchheim. Seit Ende November 2012 gibt es in Baden-Württemberg ein neues Glücksspielgesetz. Es enthält zahlreiche Vorschriften zum Jugend- und Spielerschutz und soll den Städten und Gemeinden ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie eine allzu große Konzentration von Spielhallen verhindern können. Neue Spielhallen müssen künftig mindestens 500 Meter voneinander entfernt sein, heißt es im Gesetz. Außerdem müssen sie einen Abstand von 500 Metern zu weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen einhalten.

Für Städte, in denen es bisher wenige Spielhallen gibt, sind die Abstandsregeln ein wirksames Instrument. Städten wie Kirchheim, die bereits mit einer hohen Zahl von Spielhallen ausgestattet sind, helfen sie in ihrem Kampf gegen die Einrichtungen momentan nicht weiter. Denn Hallen, die vor dem 28. Oktober 2011 genehmigt worden sind, genießen bis 2017 Bestandsschutz. Das trifft in Kirchheim auf elf von 13 Hallen zu.

Erst nach Ende der Übergangsfrist darf Kirchheim dafür sorgen, dass der 500-Meter-Abstand auch wirklich eingehalten wird – zur Not mit dem Entzug von Konzessionen. Auf welcher Grundlage die Städte und Gemeinden entscheiden sollen, wer bleiben darf und wer weichen muss, steht noch nicht fest. Im Bereich des Postplatzes, der unteren Max-Eyth-­Straße und der Stuttgarter Straße gibt es drei Spielhallen, die keine 500 Meter voneinander entfernt sind. Dort können die Spieler fußläufig zwischen drei Etablissements hin- und herpendeln. Genau das soll das Gesetz in Zukunft verhindern, sagt Andreas Schwarz. „Ein Spieler soll nicht aus einer Spielhalle rausgehen und gleich in die nächste reinfallen können“, so der grüne Landtagsabgeordnete. Der Staat habe die Verpflichtung, Süchtige zu schützen. Deshalb müsse er das Glücksspiel und die Spielhallen eindämmen.

Spielhallen einzudämmen ist auch das Ziel der Vergnügungsstättenkonzeption, die aktuell erarbeitet und demnächst im Gemeinderat vorgestellt wird. 13 Spielhallen an elf Standorten gibt es laut Ordnungsamt aktuell in Kirchheim. Das sind so viele wie in keiner anderen Stadt im Landkreis Esslingen. Alle sind vor Jahren genehmigt worden, als die Stadt den Spielhallen noch nicht den Kampf angesagt hatte. Neue Gewerbeanmeldungen gab es in letzter Zeit keine, sagt Jürgen Kölle, der beim Ordnungsamt unter anderem für Vergnügungsstätten zuständig ist. Zu den Spielhallen kommen 75 Automaten in Gaststätten.

Eine Maßnahme aus dem Landesglücksspielgesetz hat Kölle bereits im alten Jahr umgesetzt: Weil das Gesetz vorsieht, dass an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag Spielhallen geschlossen und Spielautomaten in Gaststätten außer Betrieb sein müssen, ließ er sämtliche Spielhallenbetreiber anschreiben und über das Verbot informieren. „Laut Polizei haben sich alle daran gehalten“, sagt Kölle. Ob alle Kirchheimer Gaststättenbetreiber bei ihren Automaten die Stecker gezogen haben, kann er nicht sagen. „Das sind zu viele, das kann die Polizei nicht kontrollieren.“

Das Landesglücksspielgesetz schreibt noch einige weitere Maßnahmen vor. Beispielsweise müssen Geldautomaten in den Spielhallen abgebaut werden, um den Spielern den Zugang zu frischem Geld zu erschweren. Den Betreibern wird das Vergeben privater Kredite untersagt. Sie müssen ein Sozialkonzept vorlegen, ihr Personal besser schulen, damit es süchtige Spieler erkennt. Außerdem werden sie verpflichtet, Informationsmaterial auszulegen, in dem beispielsweise auf Suchtberatungsstellen hingewiesen wird. Damit die Spieler nicht das Gefühl für Zeit und Raum verlieren, werden die Betreiber verpflichtet, eine Uhr anzubringen. Die Sperrzeit muss künftig mindestens sechs Stunden betragen. „Die Gemeinde darf die Sperrzeiten aber auch verlängern“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.