Andreas Volz
Kirchheim. Die Verhandlung begann zunächst mit einer Art Grundkurs zum Strafprozessrecht, nachdem einer der Verteidiger die Verlesung der Anklageschrift für rechtswidrig gehalten hatte. Eingehend erläuterte Strafrichterin Franziska Hermle, dass eine Anklageschrift nicht das vorweggenommene Urteil enthält und dass es in der Verhandlung ja gerade darum geht, gemeinsam herauszufinden, ob die Anklage zu einer Verurteilung führen kann oder eben nicht. Gestern allerdings zeichnete sich in dieser Hinsicht vorläufig nicht viel ab.
Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der 68-jährige Vater und seine 41-jährige Tochter, die beiden Geschäftsführer eines Beratungsunternehmens in einer Kirchheimer Umlandgemeinde, zwischen Oktober 2008 und April 2010 insgesamt 19 bulgarische Staatsangehörige beschäftigt haben sollen – als Haushaltshilfen respektive Pflegekräfte. Als Bruttolohn sollen 40 Euro pro Tag gezahlt worden sein, netto waren es 26,50 Euro. Die verbleibenden 13,50 Euro sind aber wohl nicht für die entsprechenden Sozialversicherungen abgeführt worden. Die Rede ist von Beiträgen in Höhe von gut 56 000 Euro, die noch an die Deutsche Rentenversicherung nachzuzahlen seien. Einschließlich Säumniszuschlag ergibt sich eine Gesamtsumme von rund 70 000 Euro.
Die Verteidigung dagegen berief sich gestern darauf, dass die bulgarischen Kräfte selbständig gearbeitet hätten und von den beiden Angeklagten lediglich vermittelt worden seien. Insofern könne es nicht Aufgabe der Vermittler gewesen sein, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Rechnungen, Belege, Arbeitsnachweise und Dienstpläne, die bei Durchsuchungen beschlagnahmt worden waren, müssten nicht zwingend von den Angeklagten erstellt worden sein. Und wenn in der Verhandlung gesagt werde, dass Vater und Tochter die Buchführung für die bulgarischen „Betreuerinnen“ übernommen hätten, dann sei das nichts weiter als eine „Unterstellung“.
Nach der Mittagspause zeigten sich die Verteidiger plötzlich ein wenig kompromissbereiter. Ihre Mandanten seien möglicherweise bereit, sich mit der Deutschen Rentenversicherung zu vergleichen und zumindest einen Teil der Forderungen nachträglich zu begleichen – aber höchstens die Hälfte der 70 000 Euro. Ein Problem dabei sei das laufende Verfahren wegen Insolvenz des gemeinsam geführten Unternehmens: Andere Gläubiger könnten möglicherweise benachteiligt werden, wenn die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt würden und dann nicht mehr genügend Geld übrig bliebe.
Außerdem sei noch ein Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig. Den Vorschlag des Verteidigers, das Strafverfahren bis zu einer Entscheidung des Sozialgerichts auszusetzen, lehnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft aber rundweg ab.
Ein Zeuge, der als Zollbeamter an den Ermittlungen beteiligt war, sagte zu einem konkreten Fall aus: zur Befragung einer bulgarischen Zeugin. Diese habe angegeben, über eine bulgarische Kontaktperson nach Deutschland geschickt worden zu sein. Sie selbst habe kein Geld investiert, auch nicht für die Busfahrten von Bulgarien nach Deutschland und wieder zurück. Abgeholt worden sei sie in Deutschland von der angeklagten Tochter. Diese habe ihr auch die groben Richtlinien für ihre Tätigkeit gegeben. Die genaueren Anweisungen seien von der Tochter der alten Dame gekommen, die die Bulgarin zu betreuen hatte. Ihre Arbeit habe aus Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen bestanden sowie aus der Hilfe beim An- und Auskleiden.
An eine Gewerbeanmeldung konnte sich die Bulgarin nicht erinnern. Ein Konto in Deutschland habe sie auch nie besessen. Ihr Geld habe sie entweder in bar erhalten, oder es sei auf ein bulgarisches Konto überwiesen worden. Eine Rechnung in ihrem Namen erkannte sie nicht, ein eigenes Büro habe sie nie gesehen und eine Versicherung in Deutschland habe sie nicht abgeschlossen.
Die Angeklagten sagten auf Anraten ihrer Verteidiger bis zum späten Nachmittag nichts zur Sache aus. Lediglich der Vater äußerte sich einmal kurz: „Wir sind sehr daran interessiert, das zu Ende zu bringen, und ich bin aus tiefstem Herzen überzeugt, dass wir nicht schuldig sind.“ Für den Prozess sind bereits zwei neue Verhandlungstage im November terminiert.