Nürtingen. Im Gegensatz zu den neun geständigen Erwachsenen, die die 1. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung teilweise zu moderaten Bewährungsstrafen verurteilte, müssen die neun Jugendlichen vor der Jugendkammer weiter ausharren. Auch sie würden Geständnisse zum Geschehen in der Nacht zum 9. Mai vergangenen Jahres in der Nürtinger Bahnhofstraße ablegen – verbunden mit der Zusage der Richter, dann ebenfalls nur noch wegen Körperverletzung verurteilt zu werden.
Doch aus diesem „Deal“ wird nichts. Denn die Staatsanwaltschaft beharrt weiterhin auf dem Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Mordes. Vier Gäste waren während der „Musiknacht“ teilweise erheblich verletzt worden. Nun haben die Richter einen der Staatsanwälte in den Zeugenstand gerufen. Der 36-jährige Jung-Ankläger musste über seine Rolle im Schwurgerichtsverfahren berichten, konnte aber den Jugendrichtern nichts Neues vermitteln. Er bestätigte, dass dort die Angeklagten den Nürtinger Überfall zugegeben hätten, eine Tötungsabsicht aber verneinten.
Dies sei auch der Grund gewesen, warum das Schwurgericht letztlich vom Mordversuch abwich und nur noch wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch urteilte. Der Staatsanwalt bezeichnete das als ein „einseitiges Angebot der Kammer“. Einseitig deshalb, weil er als Anklage-Sitzungsvertreter strikt dagegen war. Daher wird die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auch gegen die ersten Urteile Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Unterdessen hat der Staatsanwalt mitgeteilt, dass er den Antrag aufrecht erhält, gegen den letzten Zeugen wegen unentschuldigten Fernbleibens eine Geldbuße – ersatzweise Haft – zu erlassen. Darüber will die Jugendstrafkammer demnächst entscheiden.
Das Gericht hat noch 28 Prozess-tage bis zum 26. September angesetzt, um alle Zeugen und Sachverständigen anhören zu können. Am morgigen Mittwoch soll die Verhandlung fortgesetzt werden.
