Gericht stellte schwere Persönlichkeitsstörung des Angeklagten fest
Psychiatrie statt Jugendhaft

Der 20-Jährige, der im Neuffener Tal eine Nacht lang zahlreiche Autoscheiben zerschoss und schließlich eine Gartenhütte und dann das Vereinsheim des DRK in Frickenhausen-Linsenhofen per Brandstiftung einäscherte, muss nicht ins Gefängnis.

Neuffen. Die Vierte Große Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht verfügte gestern per Urteil, dass der Beschuldigte zur Behandlung seiner schweren Persönlichkeitsstörung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird.

Diese psychiatrische „Unterbringung“ hatte bereits vergangene Woche ein Jugendpsychiater dem Gericht empfohlen und der Staatsanwalt beantragte es in seinem Plädoyer ebenfalls, forderte aber zusätzlich eine zweijährige Jugendstrafe für den 20-Jährigen. Vom Letzteren sahen die Richter jedoch ab, da man mit dieser Entscheidung nicht unbedingt auf eine zu verhängende Strafe gegen den 20-Jährigen aus war, sondern eher ein Urteil im Bereich der Behandlung seiner psychischen Störung erreichen will.

Die Vorsitzende Richterin der Kammer ließ in der Urteilsbegründung nochmals kurz die Taten des Angeklagten Revue passieren: Zusammen mit seinem damaligen, gerade erst 14 Jahre alten Freund war er mit seinem Kleinwagen in der Nacht zum 16. Januar vergangenen Jahres im Neuffener Tal unterwegs, bewaffnet mit einer CO2-Pistole, geladen mit über 1 000 Schuss Stahlkugeln. Dann hätten beide wahllos und wechselseitig damit auf Autoscheiben geballert und gleichzeitig die Musik-CD „Drive By“ gehört, ein Titel, der laut Gericht eigentlich von der US-Mafia zu Zwecken der Tötung von Autofahrern gedacht war. 15 Fahrzeuge wurden schwer beschädigt, wobei ein Schaden von rund 60 000 Euro entstand. Die Kammer relativierte den Schadensbetrag, den die Polizei noch auf 100 000 Euro taxiert hatte. Allerdings waren nicht alle Schäden angeklagt gewesen.

Der inzwischen 15 Jahre alt gewordene Mittäter ist nach Abtrennung des Verfahrens bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Einbruch in das DRK-Vereinsheim geschah am 3. April, bei dem der Angeklagte unwichtige Gegenstände stahl – und dann zehn Tage später unweit von dieser Stelle eine Gartenhütte mit Benzin überschüttete und einäscherte. Hier entstand ein Schaden von 15 000 Euro. Schließlich kam es zum neuerlichen Einbruch am 9. September in das Linsenhofener DRK-Vereinsheim. Dort stahl er einen Einsatzwagen, schaltete Blaulicht und Sondersignal ein und raste durch die Nacht. Wieder zurückgekehrt, zündete er das Vereinsgebäude ebenfalls mit Benzin als Brandbeschleuniger an. Diesen Schaden beziffert das Gericht auf über 200 000 Euro.

Das Gericht war sich der schwierigen Situation des Angeklagten bewusst: problematische Beziehung mit den Eltern, Arbeitslosigkeit, zwei abgebrochene Lehrstellen, keine Zukunftsperspektive. Dadurch, so das Gericht, habe sich der 20-Jährige gar nicht wohl gefühlt, sei vor gut einem Jahr in eine Psychose des paranoiden Kreises – Borderline – gefallen und habe dadurch die „Feuerlegungs-Manie“ entwickelt. Dieser psychische Kontrollverlust, so der Gutachter, habe die Schuldfähigkeit des 20-Jährigen erheblich eingeschränkt. Das Gericht geht in dem verkündeten Urteil auch davon aus, dass die Unterbringung in einem entsprechenden psychiatrischen Krankenhaus – statt Haft – auch deshalb nötig ist, weil der Angeklagte in seinem derzeitigen psychischen Zustand auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Daher habe man auch von einer weiteren Strafe in einem Jugendgefängnis abgesehen, weil der „Heilgedanke“ für den Angeklagten wichtiger sei.