Gutachter soll zum Zustand des Angeklagten Auskunft geben
Psychisch schwer krank oder nicht

Ist der 25-Jährige, der am 14. Mai in Nürtingen seine Ex-Freundin in deren Toilette zu verbrennen versuchte, psychisch so schwer krank, dass er für die Tat strafrechtlich nicht belangt werden kann? Im Prozess vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer geht es um versuchten heimtückischen Mord.

Nürtingen. Seit dem ersten Verhandlungstag, 8. Dezember, verfolgt der psychiatrische Gutachter die Aussagen aller Zeugen sowie die Angaben des Angeklagten. Es geht in erster Linie darum, wie viel Alkohol der 25-Jährige kurz vor der vorgeworfenen Tat konsumiert hat und ob er an einem psychischen Defekt leidet. Der gelernte Elektriker, der zwei Jahre lang arbeitslos war, soll am Abend des 14. Mai in das Toilettenfens­ter seiner Ex-Freundin eine Flasche mit Benzin geschüttet und das Ganze in Brand gesteckt haben.

In welchem Zustand befand sich der Mann? Ein Brandsachverständiger sagte, dass nicht nur ein Teil des außen liegenden Rollladen des Fensters verkohlt war, sondern auch der Duschvorhang im Raum und verschiedene Kunststoffteile. Seiner Meinung nach hätte es schlimmer kommen können, wenn etwa an der Gas-Therme daneben auch Dichtungsteile in Brand gerieten oder die Badewanne aus Acryl. Dann hätte es eine Verpuffung mit Stichflamme gegeben und Bewohner seien in Lebensgefahr gekommen.

So weit kam es dank dem schnellen Eingreifen der Frau und weiterer Bewohner nicht, wobei die 22-Jährige durch Rauchgase geschädigt wurde. Der Angeklagte, der nach der Tat flüchtete und sich nach eigener Aussage dann an einer Tankstelle einen „Nachtrunk“ in Form von zwei Flaschen Bier und mehreren Schlucken aus einer Wodka-Flasche genehmigte, besuchte anschließend das Nürtinger „Feuer und Flamme“-Fest. Den Tatablauf selbst hatte er am ersten Verhandlungstag dem Schwurgericht berichtet. Er gab auch zu, dabei gerufen zu haben: „Du sollst hier verbrennen.“

Alkohol in Verbindung mit einer möglichen Liebes-Enttäuschung und Eifersucht, weil es sich bei der Tatwohnung um die eines nahen Freundes der Frau handelte, sowie Depressionen, hat die Staatsanwaltschaft veranlasst, den psychiatrischen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der hat bereits die Feststellung getroffen, dass zumindest die Alkoholisierung eine Art Enthemmung verursacht hatte. Sein Hauptgutachten wird der Mediziner allerdings erst nach Abschluss der Beweisaufnahme, nämlich am morgigen Mittwoch, vortragen. Am 20. Dezember will das Gericht das Urteil verkünden.