Aichtal. Die dreiwöchige Pause gelte sowohl für die Produktion als auch für die Verwaltung, teilt das Unternehmen mit. Betroffen sind die Produktionsstandorte in Aichtal, Gründau und Heimertingen sowie sechs Service-Niederlassungen. „Der Landkreis Esslingen ist besonders stark von der Coronavirus-Pandemie betroffen. Um die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen die Ausbreitung bestmöglich zu unterstützen, schließt Putzmeister von 23. März bis zum 13. April die deutschen Standorte“, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Aufrechterhalten wird nur ein Notbetrieb, um die Kunden weiterhin mit Ersatzteilen zu versorgen.
Im Vordergrund stehe für Putzmeister die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter, ihrer Familien sowie die der Kunden und Partner. Welche Auswirkungen die Krise auf die Produktionsauslastung und den Umsatz haben werde, sei momentan nicht absehbar, so Marketingleiter Michael Walder auf Nachfrage. Bei dem Betonpumpenhersteller sind in Aichtal rund 900 Mitarbeiter beschäftigt, bundesweit sind es rund 1200 Beschäftigte.
Der Aichtaler Hersteller ist der erste Großbetrieb in der Region, der seinen Betrieb wegen der Coronakrise vorübergehend komplett schließt. Gerhard Wick, der Erste Bevollmächtigte der IG Metall im Landkreis Esslingen, befürchtet für die Metall- und Elektrobranche, dass ab dieser Woche ungefähr 90 Prozent der Betriebe in Kurzarbeit sein werden oder dort Arbeitszeitkonten heruntergefahren werden: „Die Situation verschärft sich dramatisch.“
Starke Zunahme der Kurzarbeit
Bei Putzmeister wird die Werksschließung über Arbeitszeitkonten geregelt, nicht über Kurzarbeit, wie Walder berichtet. Entweder würden Plus-Stunden abgebaut oder das Arbeitszeitkonto bis zu einem gewissen Grad ins Minus gefahren.
Für die Mitarbeiter habe dies den Vorteil, erklärt Gerhard Wick, dass sie bei einem Zeitkonto auch im Minus keine finanziellen Einbußen hätten, weil der Arbeitgeber in Vorleistung gehe. Der Nachteil: „Die Zeit muss nachgearbeitet werden.“ Bei einer 35-Stunden-Woche sei dies aber zumindest für einen Zeitraum von drei Wochen überschaubar.
Dass ein Betrieb über Kurzarbeit auf null heruntergefahren wird, sei möglich, so Wick. Bei den tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben gebe es die Regelung, dass das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns vom Arbeitgeber auf 80,5 bis 97 Prozent aufgestockt wird, je nachdem, wie viel kurzgearbeitet wird. Henrik Sauer