Lokales
Rätselraten um das Schlagwerkzeug

Ein 47-jähriger alkoholkranker Mann bestreitet vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts, dass er einen Nürtinger Wohnungsinhaber durch wuchtige Schläge mit einer gefüllten Bierflasche auf den Kopf schwer verletzte.

Nürtingen. Der Staatsanwalt geht  davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise unter Drogen stand und obendrein noch erheblich betrunken war. Daher bilde er für die Allgemeinheit eine Gefahr, da bei einer Freilassung ähnliche Übergriffe von ihm zu erwarten seien. Er beantragt die Einweisung des Mannes in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung – zum Schutze der Allgemeinheit.
Wie es am Morgen jenes 20. März letzten Jahres zum Streit zwischen dem Angeklagten und einem ebenfalls angetrunkenen Opfer in der Nürtinger Wohnung kam, kann der 47-Jährige den Richtern nicht erklären. Allerdings gibt es ein Polizei-Protokoll, in dem er in ersten Vernehmungen ausgesagt haben soll, dass es um eine Rauschgift-Schuld ging. Das Opfer war offenbar sein Drogenlieferant, dem er 25 Euro Anzahlung für die nächste Lieferung geleistet habe, ohne den Stoff zu erhalten.
Als die Polizei zu der Wohnung gerufen wurde, fand sie einen am Kopf schwer verletzten Mann vor. Ärzte stellten fest, dass es sich um einen wuchtigen Schlag mit einer vollen Flasche gehandelt haben muss, was dem Mann die Schnittverletzungen zufügte. Dies will der Angeklagte jetzt nicht gelten lassen. Er habe mit dem Mann Streit bekommen, ihm dann aber lediglich zweimal mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Da er an einem Finger einen Ring trägt, könnten die Verletzungen allenfalls hiervon stammen.
Der Angeklagte selbst ist bei der Justiz kein Unbekannter. Im Zustand einer Art Polytoxikomanie (schwere psychische Störung) soll er schon mehrfach aggressiv geworden sein. Krankheitsbedingt gilt bei ihm nur verminderte strafrechtliche Schuldfähigkeit, weshalb er in den letzten Jahren immer wieder in psychiatrischen Anstalten gelandet ist. Bei seinem bis dato letzten Psychiatrieaufenthalt durfte er die Wochenenden in der Wohnung seines Bekannten in der Hauptstraße verbringen. Dort kam es dann zu dem Vorfall. An Drogengeschäfte erinnert sich der Angeklagte jetzt nicht mehr. Seine ziemlich lange Vorstrafenliste, in der auch Verurteilungen wegen Drogendelikten enthalten sind, hört er schweigend an.
Am zweiten Prozesstag will die Staatsanwaltschaft anhand des medizinischen Befunds der Ärzte im Nürtinger Krankenhaus deutliche Hinweise auf eine Bierflasche haben. Schon allein die tiefen Schnittverletzungen würden darauf hinweisen, heißt es in der Anklage. Der 47-Jährige sagt weiterhin, es war die Faust.
Die Psychiaterin, bei der der Beschuldigte schon Wochen vor der Tat in Behandlung war, berichtet von „Aggressions-Anfällen“, die aber nicht gefährlich waren. Vielmehr habe der Patient in solchen Anfällen immer nur Drohungen ausgestoßen, aber niemanden verletzt. Sollte er die Tat im Zustand einer psychischen Ausnahmesituation verübt haben, wäre er im rechtlichen Sinne nicht schuldfähig, gelte aber als gefährlich für die Allgemeinheit. Die Stuttgarter Richter müssten dann abwägen, den Mann freizusprechen oder ihn in eine geschlossene Anstalt einzuweisen.
Mit Hilfe weiterer Zeugen und Sachverständigen soll im Laufe des Verfahrens auch festgestellt werden, um welches Schlaginstrument es sich handelte, das der Angeklagte in der Tatnacht benützt habe. Auch das Opfer soll in den folgenden Verhandlungstagen in den Zeugenstand.