Im Umgang mit Telekommunikationsunternehmen, bei Anbieterwechsel und Rufnummernportierung gibt es immer wieder Probleme und Unsicherheiten. Erich Nolte, Jurist bei der Verbraucherzentrale Stuttgart, gibt nützliche Tipps und rechtliche Hinweise für einen möglichst reibungslosen Ablauf: Um einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abzuschließen, ist keine Unterschrift notwendig. Es genügt ein Vertragsabschluss per Telefon. Dann hat der Verbraucher mindestens 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. In strittigen Fällen muss das Unternehmen einen Vertragsabschluss nachweisen, etwa durch Telefonaufzeichnungen. Zum Thema Rufnummernportierung: Laut Telekommunikationsgesetz dürfen Rufnummern nur dann portiert werden, wenn auch tatsächlich ein Auftrag des Kunden vorliegt. Rechtlich in Ordnung ist das Vorgehen eines Anbieters, erst nach Vertragsabschluss einen Techniker zu schicken, der die Möglichkeiten im Haus überprüft. Auf ein umgekehrtes Vorgehen hat ein Kunde dagegen keinen Anspruch. Kann ein Anschluss dann jedoch nicht realisiert werden, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Wer einen geschlossenen Vertrag mit einem Netzbetreiber innerhalb der 14-Tages-Frist widerrufen möchte, sollte dies grundsätzlich nur schriftlich per Fax oder Post tun. Wichtig dabei ist, Briefe stets per Einschrieben mit Rückschein zu versenden, denn nur dann lässt sich im Falle eine Rechtsstreits eindeutig nachweisen, dass der Brief auch tatsächlich beim Unternehmen angekommen ist. bil
Rechtsgrundlagen und Tipps rund um den Umgang mit Telekommunikationsanbietern