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Reichtum an Varianten

Zur Berichterstattung über Corona

Welch ein Glücksfall, dass sich Viren so hartnäckig an ihr kleines Leben klammern, dass sie so unglaublich trickreich sind, sich ständig zu verändern, um damit der Verfolgung durch die Todesvakzine zu entgehen.

Wie hart war doch das Leben für die Angehörigen der Regierungszentralen vor der epidemischen Lage. Man hatte nicht genug Kontrolle über die Gesellschaft, der einzelne Bürger zu viel Freiheit, und, wollte man dies einschränken, musste auch noch das störende Parlament befragt werden, die lästige Fraktion sowieso. Das Regieren macht doch viel mehr Spaß, wenn mit Verordnungen per Pinselstrich regiert werden kann, statt nach politischen Mehrheiten zu suchen und auch noch das Volk überzeugen zu müssen. Es entscheidet dann auch mit, wer kraft seines Amtes zwar viele und bestimmt auch notwendige, aber ehe organisatorische Aufgaben hat. Wie Kanzleramtsminister, „ChefBK“, Helge Braun. Von seinen vielen Äußerungen sei eine erwähnt: Der Staat habe die Pflicht, „die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“. Herr Braun interpretiert den Artikel 2 (2) Grundgesetz wohl nach seiner Art. Meint er wirklich, der Staat habe dafür zu sorgen, dass niemand an, egal was, erkrankt, geschweige denn stirbt?

2020 starben in Deutschland an Corona 30 136 Menschen. 2019 starben an Herz-Kreislauf-Erkrankungen circa 331 000 Menschen, an Atemwegserkrankungen circa 67 000, an den Folgen des Rauchens circa 77 000 und, nach Schätzungen, am Alkoholmissbrauch circa 74 000 Menschen.

Gibt es Grundrechtseinschränkungen deswegen? Es gibt keine!

Es trifft mich bis ins Mark, dass nach wie vor eine Mehrheit der Menschen in Deutschland Politikern wie Braun Gehör und Glauben schenkt, Zustimmung gibt und den nächsten Schlag mit der Keule demütig erwartet!

Jürgen Wannenwetsch, Kirchheim