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Rosarote Worthülsen

Zum geplanten Gewerbegebiet auf dem Hungerberg

Es gibt noch viele offene Fragen zum Hungerberg und täglich werden es mehr. Drei Beispiele aus den beiden Artikeln vom vergangenen Wochenende:

Dachbegrünung und windschnittige Gebäude sollen die Kaltluftentstehung und deren Abfluss aufrecht erhalten. Das wäre zu beweisen. Ebenso plausibel wäre, dass der Beton, der sich unter der Dachbegrünung befindet und die Sommerhitze in sich speichert, die kühlen Abendwinde aufheizen wird. Dann würde keine frische Brise mehr in der Bohnau die Sommernächte kühlen.

Der hochwertige Boden soll abgetragen und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Dies ist keine zusätzliche Maßnahme, wie der gutgläubige Leser meinen möchte. Nein, es ist eine gesetzliche Pflicht, die in Paragraf 202 Baugesetzbuch verankert ist.

Und schließlich ist Klimaneutralität zwar ein trendiger Begriff, allein es gibt sie nicht. Die Produktion von Hunderttausenden Tonnen Stahl, Beton, Aluminium und Asphalt für die neuen Gebäude und Straßen wird mit der Emission eines Vielfachen an CO2 einhergehen. Der klimaneutrale Betrieb des Gewerbegebiets wird Strom brauchen, der vollständig aus erneuerbaren Energien kommt. Das wird in Deutschland frühstens nach dem Kohleausstieg 2038 der Fall sein.

Solange rosarote Worthülsen den Blick auf den Hungerberg verstellen, darf nicht über dieses wichtige Projekt entschieden werden. Zuerst muss verbindlich geklärt werden, wie die vielen Versprechen zur Stadtklimatologie, zur Minimierung der Flächenversiegelung, zur CO2-Neutralität, zum Verkehr auf der B 465 und so weiter realisiert werden. Dann erst wissen wir, auf was wir uns einlassen. Dann kann über Flächennutzungs- und Bebauungsplan entschieden werden. Im Idealfall nicht von den Stadt- und Gemeinderäten, sondern von den Bürgern.

Michael Hahn, Dettingen