Hirsche rufen Befürworter und Gegner auf den Plan – Streit um „Erlegungsgebot“
Schildhalter und Schädling

Er ist der König der Wälder und Schildhalter des württembergischen Wappens. Deshalb fordern seine Fans, das sogenannte Erlegungsgebot für Hirsche aufzuheben, damit diese sich wieder ungehindert auf der Schwäbische Alb ausbreiten können. Gegner befürchten Waldschäden.

Kreis Esslingen. Johann Waskala, 77, erfahrener Naturschützer und Träger der goldenen Ehrennadel des NABU-Landesverbandes Baden-Württemberg, ist noch jeden Tag in der Natur unterwegs. Der Wernauer kennt nicht nur die Baggerseen, sondern auch die Schwäbische Alb wie seine Westentasche. Hier wäre der ideale Lebensraum für das Rotwild, sagt er: „vorwiegend Buchenwälder mit großen Lichtungen auf der Hochfläche und zerklüftete, unbewohnte Steilhänge am Albtrauf, die für den Menschen schwer zugänglich sind“.

Johann Waskala will, dass sich Hirsche auf dem rund 5 700 Quadratkilometer großen Gebiet des heimischen Mittelgebirges wieder ansiedeln können ohne abgeschossen zu werden. Denn außerhalb der genau festgelegten Areale im Schönbuch, Nord- und Südschwarzwald, auf der Adelegg und im Odenwald sind Jäger und Förster verpflichtet, den König der Wälder, der eigentlich ein Steppentier ist, zu erlegen.

Die Rotwildgebiete wurden im Staatswald nach dem Zweiten Weltkrieg ausgewiesen und sollen in erster Linie die Land- und Forstwirtschaft vor Schäden durch Hirschrudel schützen. Verlässt der Rothirsch die sogenannten Rotwildgebiete, besteht laut Gesetz ein Erlegungsgebot. Johann Waskala nennt dies „einen Schießbefehl“, worüber er sich tierisch aufregt: „Ein königliches und friedliches Wildtier wurde von der Politik systematisch ausgerottet“.

Der Forst- und Landwirtschaft wirft der Wernauer Naturschützer vor, massiv in die Ökologie einzugreifen. Die immer wieder von den Befürwortern des Erlegungsgebots ins Feld geführten Verbiss- und Schälschäden hält Johann Waskala für überbewertet. „Der Mensch richtet in der Natur viel größere Schäden an.“

Mit dieser Meinung ist der Naturschützer nicht allein. Eine klare Haltung zur Thematik hat der Landesjagdverband Baden-Württemberg. Laut Geschäftsführer Martin Bürner fordert er, die alte Rotwildverordnung aus dem Jahre 1958, die parzellenscharf abgegrenzten Gebiete, wo Hirschrudel zu Hause sein dürfen, aufzuheben – „eine unserer zwölf Kernforderungen zur Novellierung des Landesjagdgesetzes“. Damit würde auch das Erlegungsgebot entfallen.

„Im Zuge der propagierten Biodiversität, die wir auch begrüßen, sollte man das Rotwild wandern lassen wohin es will, auch ins Biosphärengebiet“, sagt Bürner, der bemängelt, dass nur vier Prozent der Landesfläche dem Rotwild vorbehalten sei. „In anderen Bundesländern ist das wesentlich mehr“.

Auf die Schälschäden angesprochen, meint Martin Bürner, die seien, wie bei anderem Wild auch, vom Wildschadensrecht abgedeckt. Im Übrigen müsse die Aufhebung der Rotwildverordnung mit einer Konzeption einhergehen.

Ob die Forderung der Jäger Eingang in die Novellierung findet, konnte Ulrich Arzberger, Pressesprecher im Landwirtschaftsministerium, nicht sagen: „Es gibt noch nichts Konkretes. Der Referentenentwurf ist noch weit entfernt“.

Für den Dettinger Bezirksjägermeister Jochen Sokolowski, der im Bezirk Stuttgart 10 000 Jäger vertritt, ist die alte Rotwildverordnung schon lange passé. „Die ist eigentlich aufgehoben durch Paragraf eins des Landesnaturschutzgesetzes“. Dort steht in Absatz zwei: „Der Verinselung einzelner Populationen ist entgegenzuwirken.“

Freilich weiß auch der Bezirksjägermeister um das „heiße Eisen“, das wegen der kommunalen und privaten Waldbesitzer nicht gerne angepackt wird. Dem Schälen der Baumrinden durch Hirsche könne aber durch Äsungen begegnet werden, weist Sokolowski auf private Versuchsflächen im Odenwald hin.

Im Biosphärengebiet steht das Thema Rotwild derweil hintan. Von den vier Leitprojekten, die im Zuge einer Rahmenkonzeption für das von der UNESCO anerkannte Reservat entwickelt wurden, besitzt das Rotwildprojekt nicht die erste Priorität, wie Diplom-Forstwirt Tobias Brammer vom Biosphärenteam informiert. Der Arbeitskreis warte zunächst die Studie anderer Rotwildgebiete ab.

Abzuwarten ist für die kommunalen und privaten Waldbesitzer kein Thema. Ähnlich klar wie der Landesjagdverband positioniert sich auch die Forstkammer Baden-Württemberg. Eine Aufhebung der Rotwildverordnung? „Davon wollen wir nicht ausgehen“, sagt der Assessor des Forstdienstes, Philipp Schomaker, von der Forstkammer in Stuttgart, die die rund 230 000 Waldbesitzer in Baden-Württemberg vertritt.

Das Management in den bestehenden Rotwildgebieten klappe nicht so wie es angedacht war. Wie soll das funktionieren, wenn die Hirsche ziehen können, wohin sie wollen, fragt sich Philipp Schomaker. Bereits jetzt schon würden die angestrebten Bestandsdichten nicht erreicht. Im Klartext: „Die Population ist zu hoch. Mit den Schäden können wir nicht einverstanden sein“.

Die Forstkammer Baden-Württemberg jedenfalls lehnt es ab, „die Waldbesitzer zu Versuchskaninchen zu machen“.