Der 47 Jahre alte alkoholkranke Mann, der in einer Nürtinger Sozialunterkunft einen Trinkkumpanen mit einer Bierflasche schwer verletzt hat, ist vom Stuttgarter Landgericht in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden.
Nürtingen. Mehrfach schon befand sich der 47-Jährige in verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen. Mehrfach schon wurde er vom Nürtinger Amtsgericht wegen Beleidigung und Bedrohung abgeurteilt. Doch alle Suchtbehandlungen, so der gestrige Urteilsspruch der 18. Großen Strafkammer, seien „vertane Bemühungen“ gewesen. Die bei dem Mann festgestellte „krankhafte Alkoholabhängigkeit“ gelte als „krankhafte seelische Störung“ und muss aus juristischer Sicht tatbezogen als „ohne Aussicht auf Heilung“ eingeschätzt werden.
Seelische Störung ohne Aussicht auf Heilung
Der Angeklagte habe zwar an jenem 20. März letzten Jahres, als er aus der Nürtinger Psychiatrie gerade einen Wochenendurlaub bekam, das Unrecht einsehen können, als er mit der Flasche zuschlug. Doch läge eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vor, weil er auch an diesem Tag betrunken war. Immerhin habe er zuvor einige Flaschen Bier, wahrscheinlich auch Wodka und Magenbitter-Liköre konsumiert, als er zusammen mit dem Bekannten in dessen Nürtinger Wohnung eintraf.
Volle Bierflasche auf dem Kopf des Bekannten zertrümmert
Dort ist es dann nach den richterlichen Feststellungen durch eine Nichtigkeit zum Streit mit dem Wohnungsinhaber gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte die volle Bierflasche auf dessen Kopf zertrümmerte. Mehr noch, als das Opfer nach einer Not-Behandlung wieder aus dem Nürtinger Krankenhaus zu Hause war, erschien der Angeklagte erneut und warf eine Bierflasche gegen seinen Kopf. Er traf jedoch nur das Kinn und verletzte ihn dabei.
Die jeweilige Notwehrsituation, die der 47-Jährige als Grund für die Schläge vor Gericht anführte, wurde ihm nicht abgenommen. Die Zukunftsprognose sei äußerst negativ, schlossen sich die Richter einem psychiatrischen Gutachter an. Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt war demnach das einzige Instrument, die Allgemeinheit vor dem alkoholkranken Mann zu schützen.
