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Schlechtes Gesetz

Zum Leserbrief „Jagd und Landwirtschaft“ vom 20. Januar

Wenn Herr König meint, dass die Jägerschaft als „Deppen der Nation“ dasteht, so können sich die Landwirte gleich daneben stellen. Fakt ist, dass die damalige rot-grüne Landesregierung ein handwerklich grottenschlechtes Wildtiermanagementgesetz erlassen hat, das alle Beteiligten - Jäger, Landwirte und Gütlesbesitzer - im Regen stehen lässt. In diesem Gesetz ist absolut nichts eindeutig geregelt.

Zur Jagdpacht ist zu sagen, dass in unseren Realteilungsgebieten alle Grundstücksbesitzer ihre Fläche in die örtliche Jagdgenossenschaft einbringen, sofern es sich nicht um einen Eigenjagdbezirk handelt. Vorsitz hat meist die Kommune. Die Jagdpachten fließen in den kommunalen Haushalt und nicht in die Taschen der Landwirte, wie hier dargestellt.

Die Unterschrift unter einem Jagdpachtvertrag erfolgt freiwillig. Kein Jäger wird dazu genötigt. Während der Jäger seinem Hobby nachgeht, muss der aktive Landwirt von seiner Scholle die Familie ernähren. Und wenn eine Rotte Wildschweine alles zunichte macht, was monatelang gesät und gepflegt wurde, gibt es dafür die Wildschadenregulierung. Dies betrifft auch Streuobstwiesenbesitzer, die am nächsten Morgen einen durchwühlten Acker und keine Wiese mehr vorfinden. Artenreiches Grünland wird zerstört, trotz Grünlandumbruchverbot.

Die Meinung, dass in unserem kleinstrukturierten Albvorland Monokulturen entstehen, teile ich nicht. Ich sehe eher den Schwarzwald mit seinen Fichten und Tannen als Monokultur. Aber der Wald ist ja dem Jäger heilig.

Bernd Bauer, Landwirtschaftlicher Ortsobmann, Weilheim