Nürtingen. An besagtem Donnerstag war das Tatopfer mit einem Skateboard in Nürtingen unterwegs. An der Ecke Steingrabenstraßen/Kührain soll er von fünf Jugendlichen angegriffen worden sein. Neben Tritten, bei denen er unter anderem einen Rippenbruch erlitt, wurde ihm ein Stich in den Rücken zugefügt. Der Staatsanwalt sprach von einem acht Zentimeter langen, lebensgefährlichen Stichkanal. Seine Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord beziehungsweise Beihilfe. Das Opfer rettete sich in das Fahrzeug einer Frau, die ihn in die Klinik brachte. Nach einer Notoperation sei er außer Lebensgefahr gewesen.
Alle Angeklagten wurden von Anwälten vertreten. Vier erklärten, dass sich ihre Mandanten zunächst nicht zur Sache äußern wollten, einer erklärte sich bereit. Alle haben einen Nürtinger Wohnsitz, die deutschen Staatsbürger haben einen türkischen Hintergrund, der Älteste und mutmaßliche Messerstecher hat mazedonische Wurzeln. Er ist Zerspanungstechniker, die anderen besuchen Haupt- oder Förderschulen.
Ein T-Shirt hatte provoziert
Im Mittelpunkt steht die Tatbeteiligung eines 16-Jährigen, der das Messer ausgehändigt haben soll, und des 19-Jährigen, der das Messer gefordert und den Stich ausgeführt haben soll. Beide sind in Untersuchungshaft, die anderen auf freiem Fuß. Laut des Aussagewilligen sei der 19-Jährige mit der Bahn nach Nürtingen unterwegs gewesen, wobei er das Opfer getroffen habe. Dieses trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nürtinger Hurensöhne“. Nach einer früheren Aussage des Opfers handelt es sich um den Auszug eines Liedes seiner früheren Band. Nach Aussagen der Angeklagten bei der Polizei fühlten sie sich durch die Aufschrift provoziert und wollten ihm das T-Shirt abnehmen. In einem Einkaufsmarkt in Bahnhofsnähe trafen sie auf das Opfer und folgten ihm vom Steinenberg über den Schillerplatz bis zum Tatort. Nach der Tat wurde das Messer im Neckar entsorgt, die Gruppe trennte sich, um sich am Max-Planck-Gymnasium wieder zu treffen. Dort habe man vereinbart, in den Aussagen zusammenzuhalten.
Dann gab es doch eine schriftliche Aussage vom 16-jährigen Besitzer des Klappmessers, die sein Anwalt verlas. Die Quintessenz: Der Mitangeklagte sei nur im Besitz des Messers gewesen, weil er es „cool gefunden“ habe. Er habe nicht geglaubt, dass der andere zustechen werde. Auch er habe den Stich selbst nicht gesehen. Alle seien geschockt gewesen, es sei ein Riesenfehler gewesen.
Am kommenden Mittwoch soll das Opfer dazu aussagen und möglicherweise auch der 19-Jährige. Weitere Verhandlungstage sind angesetzt.Uwe Gottwald