Gutachter stuft 47-jährigen Angeklagten als „hochgefährlich“ ein
Schwere seelische Abartigkeit

Der 47-jährige Mann, der in Nürtingen einem Zechkumpan in dessen Wohnung eine gefüllte Bierflasche auf dem Kopf zertrümmert und ihn schwer verletzt haben soll, ist nach den Worten eines Gutachters vor dem Stuttgarter Landgericht „hochgefährlich“ und soll in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.

Nürtingen. Wegen zahlreicher früherer Gewaltsausbrüche befand sich der alkohol- und suchtkranke Angeklagte mehrfach schon in der psychiatrischen Abteilung des Nürtinger Klinikums. Ein dortiger Sachverständiger bestätigte gestern im Prozess gegen den wegen Körperverletzung Angeklagten dessen ständige Gefährlichkeit, vor allem, wenn er alkoholisiert war. Man habe mehrfach versucht, ihn einer Suchttherapie zu unterziehen, was aber letztlich immer an seiner Ablehnung gescheitert sei.

Die Richter der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart müssen nun entscheiden, ob der 47-Jährige nur zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen ist, oder ob er – zur Sicherung der Allgemeinheit – auch in eine geschlossene Anstalt muss. An jenem 20. März letzten Jahres befand sich der Angeklagte wieder wegen verschiedener Gewaltvorfälle in der Nürtinger Psychiatrie, durfte aber am Wochenende einen Freund im Stadtgebiet in dessen Wohnung besuchen.

Bei dem sei er erschienen, zitierte gestern ein Polizeibeamter im Zeugenstand aus seinem Protokoll, und habe sofort nach dem Öffnen der Wohnungstüre zugeschlagen und Fußtritte ausgeteilt. Dann habe er eine halbvolle Bierflasche in das Gesicht des Wohnungsinhabers geworfen und ihn damit am Kinn und am linken Auge verletzt. Da müsse der Angeklagte bereits erheblich betrunken gewesen sein.

Am selben Tag nachmittags sei es dann zu dem schweren Vorfall in der Wohnung eines anderen Bekannten gekommen, der jetzt Thema des Stuttgarter Prozesses ist. Hier soll der Angeklagte dem ebenfalls angetrunkenen Wohnungsinhaber nach einem Streit eine volle Bierflasche auf dem Kopf zertrümmert und ihn dadurch erheblich verletzt haben. Die Nürtinger Polizeibeamten, die beide Vorfälle bearbeiteten, kamen zu der Erkenntnis, dass der 47-Jährige jeweils an Wochenenden von der Psychiatrie „Ausgang zum Saufen“ bekomme.

Gestern bezog ein Sachverständiger des Nürtinger Klinikums vor den Stuttgarter Richtern zu den früheren alkoholbedingten Taten des Angeklagten Stellung. Der Mann leide an einer schweren seelischen Abartigkeit und Persönlichkeitsstörung. Er sei aber nicht nur in betrunkenem Zustand gefährlich, sondern zuweilen auch nüchtern, sagte der Arzt. Selbst in der Nürtinger Klinik sei er eine große Gefahr gewesen. Er sei bezüglich seiner Suchtkrankheit uneinsichtig, und Therapien waren bisher stets erfolglos. Für die Allgemeinheit sei der Mann eine Gefahr.

Ein zweiter Sachverständiger soll im Lauf des Verfahrens ebenfalls noch zu Wort kommen. Auf seine Einschätzung hinsichtlich der Allgemeingefahr des Angeklagten kommt es an, ob die Richter eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in eine Anstalt anordnen.