Die Schieflage der Mietobergrenze des Landkreises Esslingen wird deutlich in einem Vergleich der sechs Stadt- und Landkreise des Mittleren Neckarraums. Nach einer Auswertung der Arbeitsagentur von November 2017 übernimmt der Kreis Esslingen von den Kaltmieten seiner Hartz-IV-Mieter monatlich 171 205 Euro nicht und hat mit 4,1 Prozent die höchste Unterdeckung in der Region. Im Vergleich mit Stuttgart als dem Kostenträger, der die Wohnkosten seiner hilfebedürftigen Bürger mit einer Unterdeckungsquote von 1,6 Prozent am verlässlichsten abdeckt, ist dies etwa der zweieinhalbfache Fehlbetrag. Im Rems-Murr-Kreis beträgt die Quote 2,6 Prozent, im Landkreis Göppingen 2,9 Prozent, im Landkreis Ludwigsburg 3,1 Prozent und im Landkreis Böblingen 3,2 Prozent.
Zwei weitere Fälle, die durch die Hartz-IV-Beratung von Heimstatt Esslingen bekannt sind:
Fall 1: Einem 64-jährigen Denkendorfer, der seinen Job Ende August 2017 wegen Krankheit verlor, habe das Jobcenter wegen „unangemessener Höhe“ die Miete von 450 auf 350 Euro gekürzt. Nach einem fristgerechten Widerspruch, so Heimstatt-Berater Frieder Claus, habe man bislang die Kosten bis zur Wohngeldgrenze plus einen Sicherheitsaufschlag von zehn Prozent gewährt. Doch müsse der 64-Jährige auf den Zuschlag verzichten. Statt 100 Euro müsse er immer noch 56 Euro von seinem Hartz-IV-Geld zusätzlich für die Miete berappen.
Fall 2: Bei einer sechsköpfigen Familie aus Esslingen werden von der Kaltmiete in Höhe von 1 000 nur 785 Euro übernommen. Die fehlenden 215 Euro bringen laut Frieder Claus „die Familie in schwere Existenznot“. „Inzwischen sind über 2 000 Euro Privatschulden entstanden, und es gibt niemanden, der der Familie etwas leiht.“hf