Recycling & Entsorgung
Seit August sind neue Regeln in Kraft

TÜV SÜD informiert über die neue EU-Verpackungsverordnung.

Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, das allgemeine Verpackungsaufkommen zu verringern und bestehende Wertstoffe möglichst
Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, das allgemeine Verpackungsaufkommen zu verringern und bestehende Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten. Foto: Jörg Bächle

ots. Ob Tomaten im Plastikschälchen, Avocados im Netz oder in Folie eingeschweißte Paprika: Verpackungen landen oft direkt im Müll. Die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) soll dafür sorgen, dass Lebensmittelverpackungen weniger bedenkliche Stoffe enthalten, mehr recycelt und die Kreislaufwirtschaft gestärkt wird. Seit dem 12. August 2026 sind die neuen Regeln in Kraft - wenn auch zum Teil mit langen Übergangsfristen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das unter anderem: weniger Verpackungsmüll, einheitliche Hinweise zur Mülltrennung, nachhaltige Wiederbefüllungsmöglichkeiten und schärfere Grenzwerte für Stoffe, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. TÜV SÜD gibt einen Überblick.

Die sogenannte "PPWR" (Packaging and Packaging Waste Regulation) der Europäischen Union ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994. Viele Pflichten der Verordnung greifen erst nach Übergangsfristen und werden bis spätestens 2040 wirksam. Nationale Ergänzungen regeln Vollzug, Zuständigkeiten und Bußgelder in den EU-Ländern. In Deutschland sorgt dafür das am 12. August 2026 in Kraft getretene Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). "Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Veränderungen nach und nach im Alltag bemerken. Insbesondere in den Bereichen Verpackungsmaterialien, Mülltrennung und beim Einkauf im Supermarkt", ordnet Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD, die Auswirkungen für Verbraucher ein.

Strengere Grenzwerte für Ewigkeitschemikalien

Für die Lebensmittelsicherheit sind besonders die neuen Grenzwerte für die sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS relevant. Kommen Verpackungen mit Lebensmitteln in Berührung, dürfen sie diese langlebigen Industriechemikalien nur noch in sehr eng begrenzten Mengen enthalten. Auch für Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber gelten strengere Beschränkungen. Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, dass möglichst wenig unerwünschte Stoffe aus der Verpackung in die Umwelt bzw. in Lebensmittel übergehen können. Somit dürfen zum Beispiel Hamburger-Boxen, Snack-Verpackungen, Tiefkühlschalen oder Bäckereikartons nicht mehr mit den bisher gängigen fett- und wasserabweisenden Beschichtungen bearbeitet sein. "Im Sinne der Lebensmittelsicherheit profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von den strengeren Grenzwerten bedenklicher Stoffe," so Dr. Daxenberger.

Schluss mit unnötigem Leerraum

Ab Februar 2028 müssen Verkaufsverpackungen ihren Leerraum aufs Nötigste beschränken. Das heißt, künftig sind Verpackungen unzulässig, die ein Produkt lediglich größer erscheinen lassen. Da aber nicht jeder Verpackungsleerraum Mogelei ist, bleibt ein gewisser Leerraum zum Schutz des Produkts oder frischhaltende Schutzgase weiterhin erlaubt; doppelte Böden, unnötige Schichten oder Doppelwände sind jedoch ab Januar 2030 untersagt.

Forcierte Ressourcenschonung

Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, das allgemeine Verpackungsaufkommen zu verringern und bestehende Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten. Dafür gibt es bestimmte Quoten für jedes EU-Land. Zugleich gelten für Verpackungen Vorschriften für Mindestanteile an wiederverwertbaren Materialien. Die Materialzusammensetzung der Verpackungen können Verbraucher ab August 2028 besser nachvollziehen: Verpackungen müssen dann gut lesbare Angaben zur Materialzusammensetzung tragen, teils ergänzt durch digitale Informationen per QR-Code.

"Neuerdings zählen auch Kaffeekapseln, Kaffee-Pads und Teebeutel als Verpackung. Damit gelten für die Hersteller alle Nachhaltigkeitsanforderungen sowie Pflichten wie bei anderen Packformaten auch", schildert Dr. Daxenberger weitere Neuerungen. Da sie aber als kompostierbar gelten, müssen sie ab nächstem Februar auch den Kompostierungsnormen entsprechen. Darunter fallen auch Aufkleber auf Obst und Gemüse. Für Kaffeekapseln gibt es Sonderregeln bei denen die Recycling-Fähigkeit im Vordergrund steht. Zudem werden bestimmte Einwegkunststoffverpackungen verboten, beispielsweise für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm sowie für Speisen und Getränke, die im Gastgewerbe vor Ort verzehrt werden.

Einfachere Mülltrennung

Richtige Mülltrennung erhöht die Recycling-Quote und Wertstoffe bleiben dem Wertschöpfungskreislauf länger erhalten. Damit die Mülltrennung künftig EU-weit gelingt, wird es einheitliche Symbole auf Abfallbehältern geben - egal ob in Deutschland, Italien oder Spanien. "Damit ist das Rätselraten im Urlaub, was jetzt in welche Tonne gehört, zumindest in der EU vorbei", meint Dr. Daxenberger.

Unverpackt Stationen und Pfandsystem

Auch im Umgang mit Getränkeverpackungen wird sich EU-weit einiges ändern. Ab 2029 müssen die Mitgliedstaaten Pfand- und Rücknahmesysteme anbieten für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie für Getränkedosen und -behälter aus Metall mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern.

Spürbare Veränderungen wird es auch in deutschen Supermärkten geben: Ab 2030 sollen Verkaufsstellen mit über 400 Quadratmetern mindestens 10 Prozent ihrer Fläche für Wiederbefüllungsstationen - für Lebensmittel, Flüssigkeiten oder Non-Food-Erzeugnisse - vorsehen, bei denen sich mitgebrachte Behälter auffüllen lassen, damit kein unnötiger Müll anfällt. "Das Konzept der Unverpackt-Läden ist bislang ein Nischenthema im deutschen Einzelhandel. Mit dieser Vorgabe werden große Märkte zu einem gewissen Umdenken gezwungen", ordnet Daxenberger ein.