Zum Leserbrief „Pragmatische Lösung finden“ vom 22. Januar
Dem Vorwurf der Unternehmer, dass die „Beschäftigungsduldung ein Instrumentarium (sei), um abgelehnte Flüchtlinge einfacher abschieben zu können“, muss ich vehement widersprechen. Sinn und Zweck der Möglichkeit, während eines anhängigen Asylverfahrens arbeiten zu können, war und ist nicht eine Voraussetzung, um dauerhaft hierbleiben zu können, sondern um die Sozialkassen zu entlasten. Dabei gilt: Arbeit allein vermittelt kein Aufenthaltsrecht. Wo es jedoch ein Entscheidungsermessen gibt, wird dieses genutzt und nach aufwendigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren entschieden. Wenn hierbei feststeht, dass kein Aufenthaltsrecht gegeben ist, muss rechtsstaatlich gehandelt werden. Die CDU im Land hat schon vor einem Jahr ein geordnetes Rückkehrgesetz erarbeitet und dies dem grünen Koalitionspartner vorgelegt. Bislang ist dies von den Grünen jedoch noch nicht bearbeitet worden.
Nachdem in Baden-Württemberg nahezu 70 000 Asylberechtigte im erwerbsfähigen Alter dem Arbeitsmarkt legal zur Verfügung stehen, frage ich mich manchmal, weshalb man sich immer nur um abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber als Arbeitnehmer bemüht, die lediglich bis zu ihrer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise geduldet werden. Es handelt sich bei diesem Personenkreis überwiegend um Straftäter, Identitätsverweigerer oder Personen, deren Herkunft nicht eindeutig geklärt ist und die bei ihrer Identitätsermittlung nicht mitwirken. Das persönliche Interesse der Unternehmer ist zwar verständlich, diese sollten sich jedoch für diejenigen einsetzen, die sich legal im Land aufhalten dürfen und unserem Arbeitsmarkt problemlos zur Verfügung stehen.
Karl Zimmermann, Kirchheim, CDU-Landtagsabgeordneter