Kreis Esslingen. „Die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten in einem angemessenen Rahmen ist keine Freiwilligkeitsleistung des Landkreises“, weist Udo Casper, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes im Landkreis Esslingen, Sozialdezernent Dieter Krug auf den rechtmäßigen Anspruch des Wohngeldes von Hartz IV-Empfänger hin. Seit Juli 2005 hätten sich im Kreis die Mietobergrenzen nicht mehr erhöht, obwohl die durchschnittlichen Mietpreise im Landkreis um mehr als 15 Prozent angestiegen seien, so Casper. In einem Schreiben an Dieter Krug wies der Mieterbund-Vorsitzende darauf hin, dass alle anderen Landkreise in der Region Stuttgart ihre Mietobergrenzen längst angepasst hätten.
Vor allem bemängelt Udo Casper die Praxis im Landkreis Esslingen, dass nur Leistungsempfänger, die sich gegen das zu geringe Wohngeld wehren, die höhere, gesetzliche Leistung erhalten. „Das widerspricht allen sozialstaatlichen Grundsätzen.“
Im Klartext bedeutet dies, dass für einen alleinstehenden Hartz IV-Empfänger im Kreis eine Mietobergrenze von 290 Euro besteht. Nach dem Esslinger Mietspiegel müsste die Mietobergrenze mindestens bei 333 Euro liegen. „Für einen Leistungsempfänger, der von einem monatlichen Grundsicherungsbetrag von 364 Euro leben muss, ist diese Differenz beträchtlich“, sagt der Vorsitzende des Mieterbunds im Kreis Esslingen, Casper.
„Wir sind im Verzug und müssen dies ganz dringend ändern“, räumte Sozialdezernent Dieter Krug Versäumnisse ein. Er begründete die Verzögerung mit aufwendigen Ermittlungen der tatsächlichen Mietpreise im Landkreis. „Der Mietatlas gilt nur in der Stadt Esslingen und auch der ist nicht up to date“, so Krug. Der Kreis will dem Sozialausschuss des Kreistags nach der Sommerpause Mitte November neue Zahlen zum Beschluss vorlegen, um die Kosten der Unterkunft an die tatsächlichen Mietkosten anpassen zu können.
