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Sparposse des Landrats

Zum Artikel „Inflation dient als Messlatte“ vom 7. Juli

Die Begrenzung der Mieten in Hartz IV und der Sozialhilfe scheint im Landkreis zur Never-ending-Sparposse zu verkommen, und man fragt sich, ob der Landrat ein Problem mit seinem hilfebedürftigen Bevölkerungsteil hat. Vor zwei Jahren hatte man die Miet­obergrenzen von einer Unternehmensberatung kleinrechnen lassen und trotz galoppierender Mieten ein Drittel der alten Grenzwerte nach unten gedrückt. Die freien Wohlfahrtsträger hatten in einer Zwischenbilanz bereits dargelegt, dass der Landkreis Esslingen die schlechtesten Mietobergrenzen im Mittleren Neckarraum hat. Nachdem inzwischen die zulässige Laufzeit von zwei Jahren abgelaufen ist und man coronabedingt die aktuellen Miethöhen im Kreis wohl nicht erheben konnte, will man die Obergrenzen gemäß der Inflationsrate anpassen. Stolze zwei Prozent für die Mietsteigerungen der letzten beiden Jahre, jährlich also ein Prozent.

Ja heiliger Strohsack, da streitet sich die Politik, ob man Mietsteigerungen in Hochpreisregionen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzen darf, und der Landrat stellt für seine über 25 000 Hilfeempfänger fest, dass es ja nur ein Prozent jährlich ist. Und auch ich sollte dringend mit meinem Vermieter sprechen, ob er Mieterhöhungen nicht an die Inflationsrate koppelt. Wenn er mich dann für verrückt erklärt, weiß man, was die arme Bevölkerung von ihrem Landrat denken muss.

Susanne Nikolaus, Esslingen