Suchtberatungsstelle schult Personal von Spielhallen für den Umgang mit Süchtigen
Spielern den Spiegel vorhalten

Glücksspiel kann süchtig machen. Dieser Botschaft soll sich in den Spielhallen und bei anderen Glücksspielanbietern im Landkreis keiner mehr entziehen können. Die Suchtberatungsstelle schult künftig die Mitarbeiter. Sie sollen süchtigen Spielern den Spiegel vorhalten und sie an Beratungsstellen weitervermitteln.

Kreis Esslingen. Den Stein ins Rollen gebracht hat das Landesglücksspielgesetz, das seit November in Kraft ist. Es hat das Ziel, den Jugend- und Spielerschutz zu verbessern und Glücksspielsucht zu verhindern. Glücksspielanbieter sind künftig verpflichtet, ein Sozialkonzept zu erstellen. Es soll Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen getroffen wurden, um krankhaftes Spielverhalten zu verhindern. In den letzten Jahren sind vor allem Spielhallen im Landkreis regelrecht aus dem Boden geschossen. 33 solcher Etablissements gibt es mittlerweile im gesamten Kreisgebiet, allein 13 in Kirchheim.

Das Sozialkonzept soll außerdem zeigen, dass die Mitarbeiter in der Lage sind, süchtige Spieler zu erkennen und sie an Beratungsstellen zu verweisen. Gefordert wird das nicht nur von Spielhallenpersonal, sondern auch von Mitarbeitern in Wettannahmestellen oder Staatlichen Toto-Lotto-Annahmestellen. Sie alle sind ab sofort verpflichtet, regelmäßig Schulungen zu besuchen, die von der Suchtberatungsstelle des Landkreises (PSB) veranstaltet werden. Welchen Umfang die Schulungen haben, richtet sich nach dem „Gefährdungspotenzial“ des jeweiligen Glücksspiels. Mitarbeiter von Toto-Lotto-Annahmestellen müssen acht Stunden lang die Schulbank drücken, Personal von Spielhallen oder Spielbanken 14 Stunden.

Ob die Schulungen wirklich dazu führen, die grassierende Spielsucht einzudämmen, daran gab es in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses erhebliche Zweifel. „Das Personal von Spielhallen besteht häufig aus Menschen, die selbst gerne spielen“, sagte Vize-Landrat Matthias Berg. Erich Bolich (SPD) brachte das Bock-Gärtner-Dilemma auf den Punkt: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Spielhallenbetreiber ein Interesse daran hat, dass es keine Spielsüchtigen mehr gibt“. Vorsichtig optimistisch war Margarete Schick-Häberle (Grüne). „Vielleicht bewirkt die Schulung ja auch bei den Mitarbeitern selbst etwas“, sagte sie. Allerdings äußerte sie die Befürchtung, dass Spielhallenbetreiber versuchen könnten, das Schulungsangebot zu umgehen. Auch Frank Buß (Freie Wähler) zeigte sich skeptisch. „Es ist richtig, diese Maßnahmen zu treffen, aber man sollte sich nicht zu viel versprechen“, sagte er. Für ihn greift das Gesetz zu kurz. „Die Automaten, die in Gaststätten stehen, werden von der Regelung gar nicht erfasst.“ Die Forderung von Eberhard Haußmann vom Kreisdiakonieverband, die Kommunen müssten mehr tun, um die Ansiedlung von Spielhallen zu verhindern, wollte Buß so nicht stehen lassen. „Wir versuchen alles, aber unser Instrumentenkasten ist eher klein“, sagte er.

Kristin Schwarz vom Amt für besondere Hilfen verteidigte die Maßnahme. „Natürlich darf der Spielhallenbesitzer dem Spieler nicht seinen Geldbeutel wegnehmen. Aber er kann ihn dazu bringen, dass er sein Spielverhalten reflektiert“. Dazu dient auch der Flyer „Alles verzockt“, der sich an Betroffene wendet und Hilfeangebote auflistet. Bisher liegen laut Kristin Schwarz nur vier Anmeldungen für Schulungen vor. Angesichts der großen Zahl von Spielhallen dürfte die Zahl jedoch noch steigen.