Plädoyers im Prozess um den Schlierbacher Mordanschlag
Staatsanwalt fordert Höchststrafe

Hohe Haftstrafen fordert die Staatsanwaltschaft Ulm im Fall des Schlierbacher Mordanschlags. Die Verteidiger des mutmaßlichen Drahtziehers und des Waffenbeschaffers wollen Freisprüche.

KARIN TUTAS

Schlierbach/Ulm. „Es sind Sekunden in seinem Leben, die ihn immer wieder einholen.“ Eindringlich richtete die Vertreterin der Nebenklage den Blick auf das Opfer, den Mann, der im August vergangenen Jahres bei Schlierbach durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. Dass der 45-Jährige den Mordanschlag überlebte, sei „reiner Zufall“, sagte Staatsanwalt Tobias Mästle. Selten seien Beweislage und Spuren so eindeutig, lautete das Resümee des Anklagevertreters nach neun Prozesstagen.

Dass der Betreiber eines Pferdehofs bei Kirchheim Drahtzieher und treibende Kraft des Anschlags war, steht für den Staatsanwalt außer Zweifel. Aus Eifersucht, weil sich seine Ex-Freundin wieder ihrem früheren Partner zugewandt hatte, habe der 26-Jährige einen inzwischen 20 Jahre alten Heininger und einen 23-Jährigen aus Bad Boll angeheuert, um den 45-Jährigen aus dem Weg zu räumen. Zuvor habe er erfolglos versucht, einen anderen Mann mit der Tat zu beauftragen, der den Landwirt und einen 48 Jahre alten Hofhelfer – er soll die Waffe beschafft haben – vor Gericht schwer beschuldigte. Dass sich der Landwirt schließlich mangels Fahrer selbst ans Steuer des Tatfahrzeugs setzte, drückt nach Ansicht des Anklagevertreters dessen „besondere Entschlossenheit“ aus, den Konkurrenten zu töten. 15 Jahre Freiheitsstrafe – das Höchstmaß – hält Mästle für angemessen.

Der Verteidiger des 26-Jährigen indes sieht erhebliche Widersprüche in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft. Keinesfalls habe es sein Mandant schaffen können, das Tatfahrzeug zu steuern und nach einem längeren Stopp in Heiningen rund eine Stunde später auf seinem Hof zu sein, wo ihn die Polizei antraf. Als weiteren Beweis führte der Verteidiger die Aussage zweier Zeuginnen an, die den Angeklagten auf dem Hof gesehen haben wollen, just als ein Rettungswagen etwa 20 Minuten nach der Tat nach Schlierbach fuhr. Ein anderer Zeuge habe eine Person mit langen blonden Haaren am Steuer des Tatfahrzeugs gesehen. Die Beschreibung passe auf die angeklagte Schwester des Schützen – ihr Verfahren wird getrennt behandelt. Sie habe am Nachmittag nach der Tat plötzlich dunkel gefärbte Haare gehabt und ihr Bruder wolle sie in Schutz nehmen. Aufgrund der Zweifel an der Schuld beantragte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten.

Auch der Rechtsvertreter des Mannes, der die Waffe besorgt haben soll, sah keine Beweise für die Beteiligung des der Beihilfe angeklagten 48-Jährigen. Die Anklage stütze sich auf Indizien und einen unglaubwürdigen Zeugen, erklärte der Verteidiger, er will einen Freispruch. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Elf Jahre soll der Schütze für den Mordversuch und verschiedene Drogendelikte hinter Gitter. Anklagevertreter Mästle sieht keine Möglichkeiten mehr, erzieherisch auf den 20-Jährigen einzuwirken, sodass eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht nicht infrage komme. Dem jungen Mann bescheinigte Mästle „eine Mischung aus Gedankenlosigkeit und eiskaltem Verhalten“. Für den Heininger spreche jedoch seine Kooperation bei der Aufklärung des Anschlags. An der Sachlage gebe es nichts zu deuteln, räumten die Verteidiger ein, die das Bild eines in seiner Persönlichkeit nicht gefestigten jungen Mannes zeichneten, der von dem Drahtzieher zu der Tat gedrängt worden sei. Für ihn spreche, dass er zu der Straftat stehe und sich dafür schäme. Die Verteidigung plädierte für eine Jugendstrafe von höchstens sechs Jahren.

Fünf Jahre Haft forderte der Staatsanwalt für den 23-jährigen Bad Boller. Er habe gewusst, dass das Opfer getötet werden soll, als er mit dem Landwirt und dem Schützen nach Schlier­bach gefahren sei. Dem widersprach der Verteidiger, der ein Jahr Haft für ausreichend hielt. Die Schüsse seien ein Exzess des 19-Jährigen gewesen, sein Mandant hätte sie nicht verhindern können. Außerdem sei es seinem Geständnis zu verdanken, dass die Tat aufgeklärt werden konnte.

Die Kammer wird am 11. Juli um 10 Uhr das Urteil sprechen.