Nürtingen/Stuttgart. Dem Vorsitzenden Richter war die Erleichterung deutlich anzumerken, als er die Beweisaufnahme abschloss und zunächst den Vertretern der Jugendgerichtshilfe Nürtingen und Esslingen das Wort erteilte. Bei allen neun Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt waren, empfahlen die Jugendämter Jugendstrafen und plädierten auch auf Strafaussetzungen zur Bewährung.
Nicht so der Staatsanwalt. Für ihn gilt trotz mehrfachen kontroversen Diskussionen in den vergangenen Monaten mit den Verteidigern und auch mit den Richtern der Tatbestand der versuchten Tötung an fünf Gästen jenes Lokals in der Nürtinger Bahnhofstraße, dem der nächtliche Angriff des 8. Mai letzten Jahres galt. Der Ankläger argumentiert damit, dass die neun jugendlichen Angeklagten nach einer eine Woche zuvor stattgefundenen kurdisch-türkischfeindlichen Verbalattacke sich zwei Stunden vor dem Überfall in den Räumen des Mesopotamischen Kulturvereins in Cannstatt trafen und hier die genauen Details besprachen.
Was dann zwei Stunden später in Nürtingen geschah, sei keine normale „Schlägerei“ oder „Bagatelle“ mehr gewesen, sondern zum einen ein „besonders schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung, verbunden mit versuchter Tötung, da man beim Einsatz mit gefährlichen Werkzeugen auch den Tod von Menschen billigend in Kauf nahm“. Immerhin sei eine Eisenstange gegen Lokalgäste eingesetzt worden, Flaschen, Schlagstöcke, Steine und Fäuste.
Insgesamt habe der ganze Überfall nicht einmal eine Minute lang gedauert, sagte der Ankläger und schloss auch hieraus auf eine genaue Detailplanung im Vorfeld. Fünf verletzte Menschen mussten im Nürtinger Krankenhaus behandelt werden. Mehrere zentimeterlange Platzwunden an Köpfen, Schultern und Armen, Prellungen und offene Wunden wurden versorgt. Ein Zeuge habe berichtet, man habe mit seinem Kopf regelrecht „Fußball gespielt“. Der Staatsanwalt argumentiert mit einer höchstrichterlichen Entscheidung, wonach Fußtritte gegen den Kopf von wehrlosen Menschen immer lebensgefährlich sind. Jeder, der bei dieser Aktion dabei gewesen sei, so der Ankläger, habe sich deshalb eines bedingten Tötungsvorsatzes schuldig gemacht.
Vielleicht, so die Einschätzung des Staatsanwalts, liege ein versuchter heimtückischer Mord aus niederen Beweggründen vor, was besonders verwerflich sei. Doch die Entscheidung wolle er der Strafkammer überlassen, die bislang nur von Körperverletzungstaten ausgehen will. Unter diesem Aspekt hatten die Angeklagten auch Geständnisse abgegeben, dabei aber den Tötungsversuch energisch bestritten. Erst vor einer Woche trafen sich die Verteidiger außerhalb des Prozesses mit den Richtern und dem Ankläger und vereinbarten Strafobergenzen, an die sich der Staatsanwalt gestern in seinen Strafanträgen auch hielt:
Demnach soll der Haupttäter, ein 20-jähriger, bereits fünfmal einschlägig aufgefallener Kurde aus Esslingen drei Jahre in den Jugendvollzug. Ebenso ein 19-jähriger Kurde aus Nürtingen. Zweieinviertel Jahre und zweieinhalb Jahre Jugendstrafe forderte der Ankläger gegen drei 18- bis 20-jährigen Schüler aus dem Raum Nürtingen und Ludwigsburg und pocht dabei auf eine unbedingte Haftfortdauer. Nur bei den letzten vier 19- bis 20-jährigen Angeklagten billigt der Staatsanwalt Strafaussetzungen zur Bewährung zu und beantragt gegen sie jeweils zwei Jahre Jugendstrafe.
Die Verteidiger stimmten im Wesentlichen diesen Ausführungen zu, da sie ja den „Deal“ mit dem Ankläger und den Richtern ausgehandelt hatten. Lediglich die Fortdauer der Haft bemängelten sie und beantragten geschlossen die Aufhebung der Haftbefehle, weil die Angeklagten teilweise schon ein ganzes Jahr in Untersuchungshaft sind. Auch einen politischen Hintergrund der Tat, von dem der Staatsanwalt ausgeht, schließen die Anwälte aus. Die Urteile will die Strafkammer am kommenden Montag verkünden.
