Lokales
Stadt verdient an Spielhallen mit

Kirchheim. Ein Instrument, das dazu beitragen kann, Spielhallen einzudämmen, ist die Erhöhung der Vergnügungssteuer. In den vergangenen Jahren haben einige Städte an der Steuerschraube gedreht. Die Stadt Kirchheim hat den Vergnügungssteuersatz, der unter anderem für Spielautomaten gilt, bereits zum 1. Januar 2011 auf 20 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht. Die Bruttokasse ist der Kasseninhalt, der verbleibt, wenn von den Einsätzen der Spieler die ausgezahlten Gewinne abgezogen werden. Auch die Stadt Weilheim verlangt von Automatenbetreibern 20 Prozent Vergnügungssteuer pro Automat.

Früher wurde jedes Gerät mit Gewinnmöglichkeit – dazu zählen beispielsweise auch Billardtische – pauschal besteuert, unabhängig davon, ob damit viel oder wenig Gewinn erzielt wurde. Dieses Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht 2009 gekippt und die Kommunen angehalten, den tatsächlichen Gewinn zu besteuern. „Gegenüber früheren Besteuerungsgrundlagen haben sich unsere Einnahmen fast verdreifacht“, sagt Herbert Sedlaczek-Kohl, Kämmerer der Stadt Kirchheim. Aktuell nimmt die Stadt jährlich eine Million Euro Vergnügungssteuer ein, unter anderem aus Gewinnen von Spielautomaten. Diese Steigerung führt der Kämmerer allerdings auch darauf zurück, dass die Zahl der Spielhallen sich bis 2011 insgesamt erhöht hat.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Herbst des vergangenen Jahres geurteilt, dass ein Vergnügungssteuersatz von 20 Prozent für Aufsteller von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit keine „erdrosselnde Wirkung“ hat. Die Betreiber von zwei Spielhallen in Baden-Württemberg hatten geklagt und argumentiert, der Steuersatz mache ihren Beruf unrentabel. Mit diesem stärkenden Urteil des VGH im Rücken haben mehrere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zum Jahresanfang 2013 ihre Vergnügungssteuersätze erhöht. Die Stadt Kirchheim plant jedoch laut Herbert Sedlaczek-Kohl nicht, noch höher zu gehen. „Wir haben weder in der Haushaltsplanung 2013 einen höheren Vergnügungssteuersatz noch in der Finanzplanung bis 2016.“adö