Bauen
Stadtstrand könnte Wirklichkeit werden

Das Gebäude des früheren Norma in der Wendlinger Stadtmitte wird abgebrochen. Nach gut eineinhalb Jahren soll die Neubebauung starten. Solange könnte das Areal sinnvoll genutzt werden. 

Die letzten Mauern sind gefallen. Das frühere Norma-Gebäude in der Wendlinger Albstraße 29 ist Geschichte. Foto: Gaby Kiedaisch

Das alte Norma-Gebäude ist Geschichte. Vor wenigen Tagen ist die letzte Mauer in der Albstraße 29 mit dem Bagger eingerissen worden. Damit ist das Gebäude bis auf den Keller abgebrochen. Wenn die Mauerreste und der Schutt weggeräumt sind, soll der Keller verfüllt und das Gelände mit Schotter eingeebnet werden. Als Folgeprojekt ist ein Ärztehaus mit Wohnungen und Gastronomie geplant. Doch die Neubebauung lässt noch etwas auf sich warten: Aller Voraussicht nach wird hier also vor 2027 nichts geschehen.

Solange das Areal brach liegen zu lassen, will die Stadt aber unbedingt vermeiden, zumal es sich mitten im Zentrum befindet. „Was passiert auf dem Grundstück zwischen Abriss und Bebauung?“, fragte Markus Lämmle daher rhetorisch in die Runde des Gemeinderats. Denn längst ist entschieden, dass das Areal interimsweise bespielt werden soll, um „Fehlfunktionen zu vermeiden“, wie der Erste Beigeordnete der Stadt Wendlingen am Dienstag erklärte.

Stadtstrand mit vielen Optionen

Es fehlt nur das passende Angebot. Aber auch dazu hat die Stadt Wendlingen bereits Überlegungen angestellt. Drei Varianten standen zur Wahl. Sie wurden vom Beigeordneten in der Sitzung vorgestellt. Im Mittelpunkt sämtlicher Varianten steht ein sogenannter „Stadtstrand“, bei dem ein Teil der zur Verfügung gestellten Fläche mit Sand aufgefüllt werden soll. Auf dieser Fläche kann so manches stattfinden: vom einfachen Chillen über Lesungen, Workshops bis Street-Art und Beachvolleyball-Turnieren ist hier so einiges möglich.

Verschönert werden soll der „Strand“ mit Sitzgelegenheiten, Pflanzen und Schattenspendern. Während bei Variante 1 der Stadtstrand mit zwölf zusätzlichen Parkplätzen ergänzt werden soll, hat Variante 2 den Vorzug, dass hier lediglich sechs Parkplätze geplant sind. Bei der dritten Variante kann die gesamte Grundstücksfläche von 8,58 Ar für das sommerliche Vergnügen genutzt werden, ohne begrenzenden Parkraum.

Da einige dieser möglichen Nutzungsvarianten nicht gerade geräuschlos vonstattengehen, gibt es laut Lämmle eine Herausforderung, und das sind die direkt angrenzenden Wohnhäuser. Der Parkraum könnte daher als Puffer dienen, gab er zu bedenken. „Und nachts wird die Fläche geräumt“, betonte Lämmle, um eventuell aufkommendem Protest gleich vorzubeugen. Jedenfalls funktionieren solche Stadtstrände in einigen anderen Städten sehr gut. Sie werden von der Bevölkerung gut angenommen, wie Beispiele aus Weil der Stadt und Nagold zeigten. In Nagold sei daraus sogar eine jährlich saisonale Einrichtung geworden. Doch dies sei in Wendlingen wegen des Ärztehaus-Projekts natürlich nicht geplant, betonte Lämmle. Am Ende seiner Präsentation wies er auf Variante 1 hin, die von der Stadtverwaltung als Zwischenlösung empfohlen wird, sein Fazit: „Eine überschaubare Fläche mit Lärmpuffer.“

Bei der anschließenden Diskussion des Gemeinderats kamen beispielsweise Punkte wie der Zeit- und Kostenfaktor zur Sprache, ebenso wie das Verhältnis des Parkraums und der interimsweise nutzbaren Fläche, sowie deren tatsächlicher Notwendigkeit. Auch die Einbeziehung des Jugendgemeinderats wurde im Hinblick auf die mögliche Nutzung des Geländes angeregt, zumal für Jugendliche immer wieder der Raum für Treffen fehle.

Bei der Kostenfrage machte Markus Lämmle deutlich, dass man bei der Einrichtung der Fläche „mit einfachen Mitteln arbeiten“ wolle. Der Kostenaufwand werde sich in Grenzen halten.

Konkrete Umsetzung angehen

Nachdem die Mehrheit des Gemeinderats letztlich der Variante 2 den Vorzug gegeben hatte, wurde die Verwaltung damit beauftragt, nun konkret die Umsetzung der beschlossenen Variante anzugehen und eine Kostenschätzung anzufertigen. Auszuarbeiten ist außerdem eine Nutzungsordnung für das Grundstück inklusive Betriebszeiten. Ob ein Betreiber beziehungsweise ein Ankernutzer für das Grundstück infrage kommt, gilt es ebenso abzuklären.