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„Abschleppen ist immer das letzte Mittel“

Autos mit offener Scheibe dürfen laut Straßenverkehrsordnung und Polizeigesetz abgeschleppt werden. Zumindest dann, wenn der Wagen nicht in Sichtweite des Besitzers ist. Das bestätigt Julian Häußler, Pressesprecher des ADAC Württemberg. „In der Praxis sind das aber Einzelfälle, das Abschleppen ist immer das letzte Mittel“, betont er.

Cabrios mit offenem Verdeck werden Julian Häußler zufolge nicht abgeschleppt - allerdings nur dann nicht, wenn alle Fenster und Türen geschlossen sind. „Dann sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.“ Cabriolets seien außerdem generell mit offenem Verdeck zugelassen. „Es ist also erlaubt, so damit zu fahren und auch zu parken“, sagt er.

Selbst bei großer Hitze sollten Autofahrer dafür sorgen, dass alle Fenster an ihrem parkenden Auto geschlossen sind. Einen Tipp für diejenigen, denen Frischluft wichtig ist, hat er trotzdem: „Wer das Fenster nur einen Spalt offen lässt, hat nichts zu befürchten.“bil