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Abstand gilt auch auf dem Reiterhof

Mehrere Anrufe hat Christian Marquardt von verunsicherten Pferdehof-Betreibern erhalten. Die Reiter haben das schöne Wetter nicht nur mit den Pferden genossen, sondern auch die Gesellschaft mit den zweibeinigen Stallkollegen.

„Auf dem Reitbetrieb gelten die gleichen Regeln wie anderswo auch - der Abstand muss eingehalten werden“, stellt Christian Marquardt klar. Ein Besitzer darf zu seinem Tier auf dem Hof, erst recht, wenn er am Stalldienst beteiligt ist.

„Das Tierwohl muss gewährleistet sein. Tiere verhungern lassen, geht nicht“, sagt er. Was aber nicht geht: das gemütliche Beisammensein im Reiterstüble oder auf der Stallbank. „Gemeinsame Ausritte fallen bis auf Weiteres flach“, so der Veterinär. ih