Kirchheim

Ältestenrat fasst virtuelle Beschlüsse

Videokonferenz Ohne Gemeinderatssitzung gibt es Eilentscheidungen. Kindergartengebühren entfallen vorerst in Kirchheim.

Symbolbild

Kirchheim. Gemeinderat in Zeiten von Corona: Virtuelle Sitzungen im Plenum sind bislang nicht vorgesehen. Aber vorab hat zumindest der Ältestenrat per Videokonferenz getagt und sich über die aktuelle Situation ausgetauscht. Zwei wichtige Beschlüsse für den Monat April sind dabei gefallen, wie Oberbürgermeister Pascal Bader telefonisch mitteilt.

Es ist noch alles andere als sicher, dass der Gemeinderat oder die Ausschüsse in den beiden Wochen nach den Osterferien wie geplant tagen werden. Der Ältestenrat ist deswegen jetzt vorab die Tagesordnungspunkte, die für die Sitzungen vorgesehen sind, durchgegangen. Geeinigt hat er sich auf die Themen, bei denen der Oberbürgermeister im Fall der Fälle eine Eilentscheidung treffen kann.

Sollte die entsprechende Eile geboten sein, ist die Stadtverwaltung somit auch ohne einen formellen Gemeinderatsbeschluss handlungsfähig. Solche Eilentscheidungen sind durchaus üblich, auch außerhalb von Pandemie-Zeiten. Einziger Unterschied: Jetzt in der Krise könnte dieses Mittel häufiger angewandt werden.

Gebühren für April ausgesetzt

Der zweite Punkt, auf den sich der Ältestenrat geeinigt hat - auch unter Hinzuziehung von CIK und Linken, die wegen ihrer zwei Mandate nicht als Fraktion, sondern nur als Gruppierung gelten - betrifft die Gebühren für Kindergärten und -tagesstätten. In diesem Fall können nicht nur Eltern, sondern auch freie Träger erst einmal aufatmen: Die Gebühren sollen für April ausgesetzt werden.

Die Stadt kann im Vergleich zu den freien Trägern etwas leichter auf diese Gebühren verzichten: Der Einnahmeausfall reißt eben „nur“ ein entsprechendes Loch in den Haushaltsplan. Für die freien Träger dagegen könnte es existenzbedrohend werden, wenn sie die Gebühren nicht einziehen.

Deshalb verspricht die Stadt, notfalls auch diesen Ausfall zu übernehmen, wie Pascal Bader gestern Abend mitteilte. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die freien Träger zunächst einmal um anderweitige staatliche „Corona-Zuschüsse“ bemühen. Dazu zählt auch, dass die Freien Träger für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Diese Möglichkeit besteht für die Stadt nicht. Im öffentlichen Dienst ist Kurzarbeitergeld nicht vorgesehen.

Somit bleibt als Botschaft an die freien Träger von Kindertagesstätten in Kirchheim: „Gebührenausfälle werden von der Stadt übernommen, wenn diese nicht durch sonstige staatliche Zuschüsse - von Bund und Land - gedeckt sind.“ Die Regelung gilt vorerst für April. Für Mai müssten zu gegebener Zeit ähnliche oder auch ganz andere Beschlüsse gefasst werden. Andreas Volz