Kirchheim

Am Zaun scheiden sich die Geister

Streuobst Wer sein „Stückle“ vor Langfingern und Wildschweinen schützen will, greift oft zum Zaun. Aber Achtung: Der muss genehmigt werden. Von Daniela Haußmann

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In Kirchheim und Umgebung greifen einige Wiesenbesitzer zum mobilen Elektrozaun. Nicht um unerwünschte Erntehelfer fernzuhalten, sondern Wildschweine, die das Gütle bei Nacht und Nebel in ein Schlachtfeld verwandeln, wie Rudolf Thaler berichtet. Der Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins Bissingen kann verstehen, dass sich Stücklebesitzer über die Schäden ärgern. Trotzdem ist ein Zaun keine hundertprozentige Lösung. „Schon gar nicht, wenn er über Fundament und Sockel fest mit dem Erdboden verbunden ist“, findet der Streuobstexperte, der in diesem Punkt die Sicht des Gesetzgebers teilt.

„Und der verbietet“, laut Christina Werstein, „außerhalb der Ortsgrenzen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - das Aufstellen von festen Zäunen, weil sich Tiere beim Wildwechsel in ihnen verfangen können.“ Wer nach Auskunft der Juristin glaubt, dass derartige Vorgaben nur für fest installierte Grundstücksbegrenzungen gelten, die aus Drahtgeflecht, Metall- oder Holzstäben bestehen, täuscht sich. Ob das Aufstellen mobiler Einfriedungen, wie Netz- oder Elektrozäunen, rechtens ist, muss ebenfalls geprüft werden, klärt Werstein auf, die beim Landratsamt Esslingen (LRA) das Bauamt und die Untere Naturschutzbehörde leitet. Ihre Mitarbeiter erhalten aus dem gesamten Kreisgebiet Anfragen von Personen, die ihr Grundstück mit einem Elektrozaun vor Schwarzwild schützen wollen.

Zuerst die Behörde fragen

Allein die Schadensabwehr reicht zur Begründung einer solchen Maßnahme nicht aus, betont Jens Häußler. Der Experte von der Obst- und Gartenbauberatung des LRA räumt ein, dass eine mobile Einfriedung kein Bauvorhaben darstellt, da sie nicht fest mit dem Erdreich verbunden wird. „Doch das heißt nicht, dass der Eigentümer für solche Maßnahmen keine Genehmigung braucht“, gibt Häußler zu bedenken. „Grundsätzlich muss erst einmal geprüft werden, ob die Parzelle in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet liegt.“ Bei mobilen Anlagen spielt auch eine Rolle, wie lange sie zum Einsatz kommen und ob sie von Landwirten, Schäfern oder Privatleuten genutzt werden.

Bevor Wiesenbesitzer im Fachhandel tief in die Tasche greifen, sollten sie sich also bei der zuständigen Behörde schlaumachen. „Denn illegale Zäune müssen wieder entfernt werden“, so Jens Häußler. „Wird der Rückbau verweigert, wird die Einfriedung zwangsweise entfernt.“ Die Kosten dafür stellt die Kreisverwaltung, zusammen mit einem Bußgeld, in Rechnung. Das kommt gar nicht so selten vor. Ob bauliche Veränderungen oder einfach nur eine Auffälligkeit - das LRA erhält oft anonyme Hinweise. „Und denen müssen wir nachgehen“, versichert Christina Werstein.

Auch Hütten brauchen ein Okay

Genehmigungspflichtig sind außerhalb der Ortsgrenzen aber auch Hütten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Häuschen, deren Rauminhalt maximal 20 Kubikmeter beträgt. „Man sollte das LRA trotzdem über die Planung informieren“, rät Jens Häußler und erklärt: „Denn wenn das Grundstück beispielsweise in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, ist das Vorhaben in der Regel nicht zu realisieren.“ Unter bestimmten Voraussetzungen können Geräteschuppen aufgestellt werden. Die dürfen aber nur zum Aufbewahren von Geräten verwendet werden.

Wer eine größere Hütte bauen will, ist verpflichtet, beim LRA eine Baugenehmigung einzuholen. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn Zäune und Hütten verfallen sind. Beide Bauwerke dürfen nicht einfach abgerissen und wieder von Grund auf errichtet werden. „Grundsätzlich ist es immer ratsam, erst die Behörde zu fragen, und nicht erst vollendete Tatsachen zu schaffen“, bilanziert Jens Häußler.

Zaun - Wiese . Streuobsrwiese - Wiese - Zäune
Zaun - Wiese . Streuobsrwiese - Wiese - Zäune
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Außerhalb von Ortsgrenzen ist das Aufstellen von Zäunen in der Regel verboten. Der Grund: Tiere beim WIldwechsel könnten sich in
Außerhalb von Ortsgrenzen ist das Aufstellen von Zäunen in der Regel verboten. Der Grund: Tiere beim WIldwechsel könnten sich in ihnen verfangen.Symbolbild: Jean-Luc Jacques