Kirchheim

Anlieger müssen Wege räumen

Wetter Wenn‘s im Winter schneit, müssen Eigentümer, Vermieter und manchmal auch die Mieter selbst für Sicherheit sorgen.

Archiv-Foto: Jörg Bächle

Kirchheim. Eis und Schnee sind gefährlich für Fußgänger und Radfahrer. In Anwohnerstraßen müssen Anlieger bei Glätte für Sicherheit auf angrenzenden Geh- und Radwegen sorgen. Darauf macht die Stadt Kirchheim jetzt in einer Pressemitteilung aufmerksam. Angesprochen sind Eigentümer, Pächter, Vermieter oder - je nach Mietvertrag - auch die Mieter selbst. Nur zu streuen, reicht dabei nicht: „Das Reinigen und Schneeräumen gehört ebenfalls dazu“, heißt es vonseiten der Stadt. Auf Gehwegen und gemeinsamen Fuß- und Radwegen sei in einer solchen Breite zu räumen oder zu streuen, dass es für Fußgänger möglich ist, aneinander vorbeizulaufen. Gibt es keinen Gehweg, so gilt nach der Satzung der Stadt Kirchheim eine Räum- und Streupflicht für die Fläche am Rande der Fahrbahn in einer Breite von zwei Metern. Diese Regelung trifft auch für verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen zu.

Verletzte können teuer werden

Werktags müssen die Gehwege bis spätestens 7 Uhr frei sein, samstags bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder die Straßen glatt sind, muss unverzüglich geräumt oder gestreut werden - bei Bedarf auch mehrmals. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkomme, müsse mit einer Geldbuße rechnen. Falls sich jemand an der Stelle verletzt, können auch Schadenersatzansprüche auf die Anlieger zukommen. Auch das Streugut ist genauestens festgelegt: Beim Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. „Salz, salzhaltige oder andere auftauend wirkende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise verwendet werden“, heißt es - zum Beispiel bei überfrierendem Regen. Außerdem sollte Schmelzwasser nicht zu Bäumen oder Grünflächen abfließen. pm

1 www.kirchheim-teck.de