Kirchheim

Anträge auf Notbetreuung verdoppeln sich

Corona-Verordnung Nach einem neuen Beschluss dürfen mehr Eltern einen Platz für ihr Kind beanspruchen.

Die Kitas sind für den normalen Betrieb geschlossen. Foto: Brändli
Die Kitas sind für den normalen Betrieb geschlossen. Foto: Brändli

Kirchheim. Das Thema Notbetreuung für Kinder in den Kindertageseinrichtungen sorgt bei der Stadt Kirchheim für Arbeit. Die Regelungen sind in der vergangenen Woche erweitert worden, dadurch haben mehr Eltern einen Anspruch. „Bei uns sind seit Freitag 45 weitere Anträge eingegangen“, sagte gestern Kirchheims Pressesprecher Robert Berndt.

In Kraft treten sollen die Regelungen ab dem 27. April. Die Vorlaufzeit wird auch nötig sein, sagt Kirchheims Sprecher. So müssten nicht nur zeitweise beurlaubte Erzieherinnen zurückgeholt werden sondern auch die Hygieneartikel in den momentan geschlossenen Kitas wieder aufgefüllt werden. Dazu gehören etwa Einmalhandtücher oder Flüssigseife für die Seifenspender.

Ob alle 45 Antragsteller auch einen Anspruch haben, wird derzeit noch geprüft. Klar ist aber, dass sich die „Bedarfs- und Berufsgruppen“, die von der erweiterten Regelung Gebrauch machen könnten, deutlich vergrößert haben. Gestern konkretisierte das baden-württembergische Kultusministerium die Beschlüsse von Bund und Ländern. Demnach haben auch Kinder Anspruch auf eine Notbetreuung, deren beider Eltern oder alleinerziehender Vater oder Mutter einen „präsenzpflichtigen Arbeitsplatz“ haben, also für ihren Arbeitgeber unabkömmlich sind. Bislang galt die Regelung für Kinder von Eltern aus „systemrelevanten Berufen“ wie Ärzte oder Polizisten.

„Die Arbeitgeber müssen schriftlich bestätigen, dass der Arbeitgeber unabkömmlich ist“, erklärt Robert Berndt. Selbstständige können sich hingegen laut Verordnung selbst eine Bescheinigung ausstellen. Nachweisen müsse man auch, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist. Er rechnet damit, dass die Antragszahlen in Kirchheim noch einmal steigen werden.

Bis dato waren in den drei Kirchheimer Kindertagesstätten Rasselbande, Haldenkindergarten und Topkids etwa 40 Kinder in der Notbetreuung. Sollten alle Neu-Anträge genehmigt werden, würde das für Kirchheim eine Verdoppelung der Betreuungszahlen bedeuten. Dann ist allerdings davon auszugehen, dass andere Einrichtungen ebenfalls wieder öffnen, um die gebotenen Abstandsregeln gewährleisten zu können. Die Verordnung räumt den Trägern außerdem die Möglichkeit ein, vom Betreuungsschlüssel abzuweichen. Der Grund: Rund 40 Prozent der Erzieherinnen gehören nach Ministeriumsangaben einer Risikogruppe für eine Corona-Infektion an.

Schüler bis Klasse 7

Der Anspruch auf Notbetreuung schließt laut der erweiterten Verordnung des baden-württembergischen Kultusministeriums auch die Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zur 7. Klasse mit ein. Die Vermittlung erfolgt ebenfalls über die Stadtverwaltung Kirchheim. Thomas Zapp

Das Online-Formular sowie weitere Kontaktnummern finden sich auf der Seite der Stadt unter www.kirchheim-teck.de/aktuelles/Notfall-Kinderbetreuung